12 Lagerung
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 12 · Deutsch
Bei der Lagerung handelt es sich um eine Dienstleistung, die zum Normalsatz steuerbar ist und dem Empfängerortsprinzip unterliegt (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Unter Lagerung versteht man jede Übernahme von Gegenständen zur Aufbewahrung.
Wird die Lagerung nicht für sich allein erbracht, sondern im Zusammenhang mit einer Lieferung oder einer Transportleistung, gilt sie als Nebenleistung. Der dafür verdeckt oder offen berechnete Betrag ist steuerlich gleich zu behandeln wie das Entgelt für die Lieferung oder den Transport.