15 Beispiele von anderen zum Normalsatz steuerbaren Leistungen
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 15 · Deutsch
Die folgenden Leistungen sind zum Normalsatz steuerbar:
Lieferungen von Druckvorlagen, beispielsweise in Form von Filmen, Druckplatten oder via Datenfernübertragung;
Lieferungen von Textmaterial (Ausgabe auf Papier oder Film), das aufgrund einer Vorlage weiterverarbeitet wurde, von Bildmaterial (Abgabe von Lithos - auch für die erstmalige Digitalisierung - sowie von Zink-, Magnesium- oder Gummiklischees);
Belichtungsarbeiten, beispielsweise durch Filmsetzer, Lithografen oder Klischeebetriebe;
Leistungen der Grafiker;
Individuell aufbereitete Pressespiegel;
Übersetzungs- und Gestaltungsarbeiten;
Lieferung von Druckhilfsmitteln wie Fotolithos und Klischees;
Lieferung von E-Readern und anderen elektronischen Geräten.