15 Beispiele von anderen zum Normalsatz steuerbaren Leistungen

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 15 · Deutsch

Die folgenden Leistungen sind zum Normalsatz steuerbar:

  • Lieferungen von Druckvorlagen, beispielsweise in Form von Filmen, Druckplatten oder via Datenfernübertragung;

  • Lieferungen von Textmaterial (Ausgabe auf Papier oder Film), das aufgrund einer Vorlage weiterverarbeitet wurde, von Bildmaterial (Abgabe von Lithos - auch für die erstmalige Digitalisierung - sowie von Zink-, Magnesium- oder Gummiklischees);

  • Belichtungsarbeiten, beispielsweise durch Filmsetzer, Lithografen oder Klischeebetriebe;

  • Leistungen der Grafiker;

  • Individuell aufbereitete Pressespiegel;

  • Übersetzungs- und Gestaltungsarbeiten;

  • Lieferung von Druckhilfsmitteln wie Fotolithos und Klischees;

  • Lieferung von E-Readern und anderen elektronischen Geräten.