3.5 Kassendifferenzen
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 3.5 · Deutsch
Kassenmanki, die auf Diebstähle, falsche Rückgaben von Wechselgeld oder Rechenfehler des Bedienungspersonals zurückzuführen sind, dürfen nicht vom steuerbaren Umsatz abgezogen werden. Solche Kassenmanki stellen einen Schaden und somit Aufwand des Detailhändlers dar.
Kassenüberschüsse stellen demgegenüber ebenfalls keine zusätzlichen steuerbaren Umsätze dar, sofern sie nicht eindeutig als unverbuchte Umsätze zu qualifizieren sind.