6.3 Preisanschriften
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 16. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 6.3 · Deutsch
Sowohl bei Preisanschriften in Schaufenstern, Inseraten usw. als auch auf Preisetiketten an den Gegenständen oder Verkaufsregalen sind gemäss PBV gegenüber dem Konsumenten immer die tatsächlich zu bezahlenden Beträge in Schweizerfranken (inkl. MWST) bekannt zu geben. Dabei sind Konsumenten Personen, die Gegenstände oder Dienstleistungen für Zwecke kaufen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen.