6.3 Preisanschriften

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 16. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 6.3 · Deutsch

Sowohl bei Preisanschriften in Schaufenstern, Inseraten usw. als auch auf Preisetiketten an den Gegenständen oder Verkaufsregalen sind gemäss PBV gegenüber dem Konsumenten immer die tatsächlich zu bezahlenden Beträge in Schweizerfranken (inkl. MWST) bekannt zu geben. Dabei sind Konsumenten Personen, die Gegenstände oder Dienstleistungen für Zwecke kaufen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen.