2.2.2 Austausch
MWST-Branchen-Info 07 · Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und…
Geltend · Stand ab 1. Juli 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 07 · Ziff. 2.2.2 · Deutsch
Unter Stromaustausch fallen alle vertraglichen Energiegeschäfte, bei denen ein Verkauf und ein Rückbezug zeitlich verzögert erfolgen. Durch die zeitliche Verschiebung von Verkauf und Rückbezug können Qualitätsunterschiede entstehen, die über Austauschfaktoren ausgeglichen werden. Dadurch können sich die Liefer- und Rückbezugsmengen unterscheiden. Die Abgabe- und Bezugsmengen werden mit Hilfe der Austauschfaktoren in Austauschguthaben resp. -verpflichtungen umgerechnet.