9 Vorsteuerabzug

MWST-Branchen-Info 07 · Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und…

Geltend · Stand ab 25. Februar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 07 · Ziff. 9 · Deutsch

Aufwendungen für Umsätze, die von der Steuer ausgenommen sind (→ Ziff. 8.1 und 8.2), berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Für die gemischt verwendete Verwaltungsinfrastruktur kann im Sinne einer annäherungsweisen Ermittlung die Vorsteuerkorrektur für die Benützung der Verwaltungsinfrastruktur mit 0,02 % auf den mit diesen Rechten erzielten Umsätzen vorgenommen werden.

Alternativ kann die Vorsteuerkorrektur auch effektiv ermittelt werden.

[Abbildung: im Original]

Für weitere Einzelheiten wird auf die MWST-Info Vorsteuerabzug verwiesen. Im Weiteren gibt die MWST-Info Steuerobjekt über die mehrwertsteuerliche Behandlung von CO2-Emissionsrechten Auskunft.