9 Vorsteuerabzug
MWST-Branchen-Info 07 · Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und…
Geltend · Stand ab 25. Februar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 07 · Ziff. 9 · Deutsch
Aufwendungen für Umsätze, die von der Steuer ausgenommen sind (→ Ziff. 8.1 und 8.2), berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Für die gemischt verwendete Verwaltungsinfrastruktur kann im Sinne einer annäherungsweisen Ermittlung die Vorsteuerkorrektur für die Benützung der Verwaltungsinfrastruktur mit 0,02 % auf den mit diesen Rechten erzielten Umsätzen vorgenommen werden.
Alternativ kann die Vorsteuerkorrektur auch effektiv ermittelt werden.
[Abbildung: im Original] | Für weitere Einzelheiten wird auf die MWST-Info Vorsteuerabzug verwiesen. Im Weiteren gibt die MWST-Info Steuerobjekt über die mehrwertsteuerliche Behandlung von CO2-Emissionsrechten Auskunft. |