1 Personenbeförderung

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 20. August 2019

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1 · Deutsch

Personenbeförderungen gelten als Dienstleistungen. Als Ort der Leistung gilt der Ort, an dem die Beförderung gemessen an der zurückgelegten Strecke tatsächlich stattfindet (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Zur Unterscheidung zwischen Beförderungsleistung und Vermietung/Vercharterung ist die Ziffer 1.4 zu beachten.

Darin

  1. 1.1 Personenbeförderung im Inland
  2. 1.2 Grenzüberschreitende Personenbeförderung
  3. 1.3 Verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung
  4. 1.4 Beförderungsleistungen sowie Vermietung oder Vercharterung
  5. 1.5 Schematische Übersicht: Personenbeförderungsleistung sowie Vermietung oder Vercharterung