1 Personenbeförderung
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 20. August 2019
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1 · Deutsch
Personenbeförderungen gelten als Dienstleistungen. Als Ort der Leistung gilt der Ort, an dem die Beförderung gemessen an der zurückgelegten Strecke tatsächlich stattfindet (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Zur Unterscheidung zwischen Beförderungsleistung und Vermietung/Vercharterung ist die Ziffer 1.4 zu beachten. |
Darin
- 1.1 Personenbeförderung im Inland
- 1.2 Grenzüberschreitende Personenbeförderung
- 1.3 Verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung
- 1.4 Beförderungsleistungen sowie Vermietung oder Vercharterung
- 1.5 Schematische Übersicht: Personenbeförderungsleistung sowie Vermietung oder Vercharterung