Transportwesen
MWST-Branchen-Info 09 · Stand ab 1. Januar 2021 · Mehrwertsteuer · 65 Ziffern
Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.
Geltend
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Deutsch
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
- 1 Personenbeförderung
- 1.1 Personenbeförderung im Inland
- 1.1.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen im Bereich der Personenbeförderung
- 1.1.2 Beförderungsleistungen kombiniert mit anderen Leistungen (Leistungskombinationen)
- 1.1.2.1 Grundsatz
- 1.1.2.2 Anwendung der 70/30 %-Regel bei Sachgesamtheiten bzw. Leistungskombinationen
- 1.1.3 Zuordnung der Beförderungsleistung, insb. bei Taxifahrten
- 1.2 Grenzüberschreitende Personenbeförderung
- 1.2.1 Steuerbefreiung des internationalen Luftverkehrs
- 1.2.2 Steuerbefreiung des internationalen Eisenbahnverkehrs
- 1.2.3 Steuerbefreiung des internationalen Busverkehrs
- 1.2.4 Grenzüberschreitende Personenbeförderung mit anderen Beförderungsmitteln (Taxi, Limousinenservice usw.)
- 1.2.5 Personenbeförderung auf dem Bodensee, Untersee und dem Rhein
- 1.3 Verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung
- 1.3.1 Fahrbetrieb von konzessionierten Strecken durch andere als den Konzessionsinhaber
- 1.3.2 Gepäcktransport kombiniert mit einer Fahrkarte für die Personenbeförderung
- 1.3.3 Ruhe- und Schlafmöglichkeiten in Beförderungsmitteln während der Beförderung
- 1.3.4 Gastgewerbliche Leistungen in Beförderungsmitteln
- 1.3.4.1 Vereinfachung für die Bestimmung des Ortes von gastgewerblichen Leistungen (z.B. Getränke- und Snackverkauf) im internationalen Reisecarverkehr bei separater Verrechnung
- 1.3.4.2 Gastgewerbliche, kulturelle und ähnliche Leistungen im Rahmen einer Personenbeförderung (namentlich mit Schiffen) im Grenzgebiet
- 1.4 Beförderungsleistungen sowie Vermietung oder Vercharterung
- 1.4.1 Abgrenzung von Beförderungsleistungen zur Vermietung oder Vercharterung
- 1.4.2 Vermietung oder Vercharterung von Flugzeugen
- 1.4.3 Vermietung oder Vercharterung von Schienenfahrzeugen
- 1.5 Schematische Übersicht: Personenbeförderungsleistung sowie Vermietung oder Vercharterung
- 2 Beförderung von Gegenständen
- 2.1 Grundsatz
- 2.1.1 Beförderung von Gegenständen im Auftrag eines inländischen Leistungsempfängers respektive Auftraggebers
- 2.1.2 Beförderung von Gegenständen im Auftrag eines ausländischen Leistungsempfängers respektive Auftragsgebers
- 2.2 Bezugsteuer
- 2.3 Steuerbefreiungstatbestände
- 2.3.1 Einfuhr
- 2.3.2 Ausfuhr
- 2.3.3 Befördern von Gegenständen im Ausland und unter Zollüberwachung
- 2.3.4 Mit dem Befördern oder Versenden von Gegenständen zusammenhängende Leistungen
- 2.3.5 Nachweis der Steuerbefreiung
- 2.3.5.1 Nachweis bei einem inländischen Leistungsempfänger
- 2.3.5.2 Nachweis bei einem ausländischen Leistungsempfänger
- 2.3.6 Deklaration in der MWST-Abrechnung
- 2.3.7 Rückerstattung der MWST
- 2.4 Bestimmungen zollrechtlicher Art
- 2.4.1 Veranlagungsverfügung MWST des BAZG
- 2.4.2 Einfuhrveranlagung von mehreren Sendungen mit einer einzigen Zollanmeldung
- 2.4.3 Zolllager
- 2.4.3.1 Lieferungen von Gegenständen ausländischer Herkunft aus einem Zolllager ins übrige Inland
- 2.4.3.2 Dienstleistungen im Zolllager
- 2.4.3.3 Lieferungen von Gegenständen ins Ausland
- 2.4.3.4 Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen sowie Vermietung von (Lager-)Räumlichkeiten im Zolllager
- 2.4.3.5 Arbeiten an Zolllagern
- 2.5 Weitere Leistungen im Transportbereich
- 2.5.1 Umzugsgut
- 2.5.2 Transportversicherung
- 2.5.3 Transportschäden
- 2.5.4 Behälter, Paletten und Umschliessungen
- 2.5.5 Spezialtransporte und Bewilligungsgebühren
- 2.5.6 Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen
- 2.5.7 Vermietung von (Lager-)Räumlichkeiten
- 2.5.8 Vermietung von fest eingebauten Vorrichtungen
- 2.5.9 Unbegleiteter kombinierter Verkehr (UKV)
- 3 Anhang
- 3.1 Entscheidungsbaum zur steuerlichen Behandlung von Beförderungsleistungen sowie beim Zurverfügungstellen von Beförderungsmitteln
- 3.2 Karte mit der Darstellung des 150-Kilometer-Bandes bei grenzüberschreitenden Busreisen
- Zuständigkeiten