1.1 Personenbeförderung im Inland
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 20. August 2019
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.1 · Deutsch
Personenbeförderungsleistungen im Inland unterliegen der Steuer zum Normalsatz; sind solche Leistungen grenzüberschreitend, ist nur der Anteil des Entgelts für die im Inland zurückgelegte Strecke steuerbar (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG).
Der Personentransport im internationalen Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr unterliegt einer steuerlichen Sonderbehandlung (Art. 41 - 43 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Weitere Einzelheiten zum Luftverkehr können der MWST-Branchen-Info Luftverkehr entnommen werden. |
[Abbildung: im Original] | Weitere Einzelheiten zum internationalen Eisenbahnverkehr können der MWST-Branchen-Info Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs entnommen werden. |
[Abbildung: im Original] | Weitere Ausführungen zum Busverkehr werden unter der Ziffer 1.2.3 erläutert. |
Darin