1.1 Personenbeförderung im Inland

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 20. August 2019

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.1 · Deutsch

Personenbeförderungsleistungen im Inland unterliegen der Steuer zum Normalsatz; sind solche Leistungen grenzüberschreitend, ist nur der Anteil des Entgelts für die im Inland zurückgelegte Strecke steuerbar (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG).

Der Personentransport im internationalen Luft-, Eisenbahn- und Busverkehr unterliegt einer steuerlichen Sonderbehandlung (Art. 41 - 43 MWSTV).

[Abbildung: im Original]

Weitere Einzelheiten zum Luftverkehr können der MWST-Branchen-Info Luftverkehr entnommen werden.

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Weitere Einzelheiten zum internationalen Eisenbahnverkehr können der MWST-Branchen-Info Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs entnommen werden.

[Abbildung: im Original]

Weitere Ausführungen zum Busverkehr werden unter der Ziffer 1.2.3 erläutert.

Darin

  1. 1.1.1 Von der Steuer ausgenommene Leistungen im Bereich der Personenbeförderung
  2. 1.1.2 Beförderungsleistungen kombiniert mit anderen Leistungen (Leistungskombinationen)
  3. 1.1.3 Zuordnung der Beförderungsleistung, insb. bei Taxifahrten