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MWST-Info 03 · Gruppenbesteuerung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 03 · Ziff. 1 · Deutsch

Rechtsträger mit Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die unter einheitlicher Leitung eines Rechtsträgers miteinander verbunden sind, können sich auf Antrag zu einem einzigen Steuersubjekt (MWST-Gruppe) zusammenschliessen (Art. 13 Abs. 1 MWSTG).

Die Gruppenbesteuerung bewirkt, dass die in der Gruppe zusammengefassten Rechtsträger mehrwertsteuerlich wie ein einziges Steuersubjekt behandelt werden. Die individuelle subjektive Steuerpflicht der einzelnen Gruppenmitglieder entfällt. Die Innenumsätze zwischen den einzelnen Gruppenmitgliedern unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Die Aussenumsätze sind zu versteuern und werden durch die Gruppenvertretung auf dem Abrechnungsformular für die gesamte Gruppe gegenüber der ESTV deklariert.