8.2 Änderungen im Bestand einer bestehenden MWST-Gruppe

MWST-Info 03 · Gruppenbesteuerung

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 03 · Ziff. 8.2 · Deutsch

Jeder Ein- oder Austritt aus einer bestehenden MWST-Gruppe ist der ESTV über das hierfür vorgesehene Portal mitzuteilen.

Dazu sind für jeden in eine MWST-Gruppe einzubeziehenden oder austretenden Rechtsträger die nachfolgend aufgeführten Angaben zu machen und Dokumente einzureichen. Der Antrag und die Einverständniserklärung (bei einem Eintritt in die MWST-Gruppe) sind von den betreffenden Unternehmen (d. h. vom neuen Gruppenmitglied und der Gruppenvertretung) rechtsgültig zu unterzeichnen.

  • Firmenname;

  • Unternehmenszweck;

  • Geschäftstätigkeit(en);

  • Geschäftsadresse/Sitz;

  • Rechtsform;

  • Telefonnummer und zuständige Kontaktperson;

  • UID;

  • Abschlussdatum Geschäftsjahr.

Für natürliche Personen sind zudem Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Wohnadresse aufzuführen.

Für jede neu in die Gruppe aufzunehmenden Rechtsträger ist zudem Folgendes zu beachten:

  • Es sind aktuelle Unterlagen beizulegen, aus denen das Stimmrechtsverhältnis ersichtlich ist sowie – wenn nötig – eine Erklärung, weshalb aus anderen Gründen aus Ihrer Sicht die einheitliche Leitung gegeben ist.

  • Gründungsdatum bzw. Datum, ab dem die einheitliche Leitung gegeben ist und das Datum, ab dem der Einbezug in die MWST-Gruppe beantragt wird.

Die ESTV behält sich vor, weitere Unterlagen einzufordern.