8.2 Änderungen im Bestand einer bestehenden MWST-Gruppe
MWST-Info 03 · Gruppenbesteuerung
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 03 · Ziff. 8.2 · Deutsch
Jeder Ein- oder Austritt aus einer bestehenden MWST-Gruppe ist der ESTV über das hierfür vorgesehene Portal mitzuteilen.
Dazu sind für jeden in eine MWST-Gruppe einzubeziehenden oder austretenden Rechtsträger die nachfolgend aufgeführten Angaben zu machen und Dokumente einzureichen. Der Antrag und die Einverständniserklärung (bei einem Eintritt in die MWST-Gruppe) sind von den betreffenden Unternehmen (d. h. vom neuen Gruppenmitglied und der Gruppenvertretung) rechtsgültig zu unterzeichnen.
Firmenname;
Unternehmenszweck;
Geschäftstätigkeit(en);
Geschäftsadresse/Sitz;
Rechtsform;
Telefonnummer und zuständige Kontaktperson;
UID;
Abschlussdatum Geschäftsjahr.
Für natürliche Personen sind zudem Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Wohnadresse aufzuführen.
Für jede neu in die Gruppe aufzunehmenden Rechtsträger ist zudem Folgendes zu beachten:
Es sind aktuelle Unterlagen beizulegen, aus denen das Stimmrechtsverhältnis ersichtlich ist sowie – wenn nötig – eine Erklärung, weshalb aus anderen Gründen aus Ihrer Sicht die einheitliche Leitung gegeben ist.
Gründungsdatum bzw. Datum, ab dem die einheitliche Leitung gegeben ist und das Datum, ab dem der Einbezug in die MWST-Gruppe beantragt wird.
Die ESTV behält sich vor, weitere Unterlagen einzufordern.