2.2 Sponsoring

MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden

Geltend · Stand ab 1. Dezember 2015

ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 2.2 · Deutsch

Es gilt die Spenden (ohne Gegenleistung) von den Sponsoringeinnahmen zu unterscheiden. Eine der Steuer unterliegende Sponsoringleistung liegt vor, wenn der Empfänger der Zuwendung (z.B. Sportverein) als Gegenleistung eine Werbeleistung zu Gunsten des Sponsors erbringt.

Die neutrale, einmalige oder mehrmalige Nennung des Beitragszahlers in einer Publikation nach Wahl des Beitragsempfängers gilt nicht als Werbeleistung beziehungsweise Sponsoring, selbst wenn dabei der Name der Firma und/oder dessen Logo verwendet wird (Art. 3 Bst. i MWSTG).

Darin

  1. 2.2.1 Neutrale Nennung
  2. 2.2.2 Publikation