2.2.2 Publikation
MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 2.2.2 · Deutsch
Der Ausdruck Publikation kann weit gefasst werden. So gelten beispielsweise als Publikation:
Programmhefte und Festschriften;
Sonderdrucke;
Jahres-, Rechenschafts- und Forschungsberichte;
Zeitungen und Zeitschriften;
Plakate;
Vor- und Nachspann von Filmen;
das Publizieren im Internet.
[Abbildung: im Original] | Die Verlinkung zur Homepage des Sponsors gilt als Werbeleistung. |
Nicht unter den Begriff Publikation fallen die folgenden Werbeträger:
Kleider;
Bandenwerbung, Werbetafeln;
Beschriftung auf Fahrzeugen;
an das Publikum verteilte Werbegeschenke.