2.2.2 Publikation

MWST-Info 05 · Subventionen und Spenden

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Info 05 · Ziff. 2.2.2 · Deutsch

Der Ausdruck Publikation kann weit gefasst werden. So gelten beispielsweise als Publikation:

  • Programmhefte und Festschriften;

  • Sonderdrucke;

  • Jahres-, Rechenschafts- und Forschungsberichte;

  • Zeitungen und Zeitschriften;

  • Plakate;

  • Vor- und Nachspann von Filmen;

  • das Publizieren im Internet.

[Abbildung: im Original]

Die Verlinkung zur Homepage des Sponsors gilt als Werbeleistung.

Nicht unter den Begriff Publikation fallen die folgenden Werbeträger:

  • Kleider;

  • Bandenwerbung, Werbetafeln;

  • Beschriftung auf Fahrzeugen;

  • an das Publikum verteilte Werbegeschenke.