9.5 Wann und in welcher Form hat die Entrichtung der Steuer zu erfolgen?
MWST-Info 13 · Pauschalsteuersätze
Geltend · Stand ab 8. Mai 2026
ESTV · MWST-Info 13 · Ziff. 9.5 · Deutsch
Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode hat die steuerpflichtige Person die in diesem Zeitraum entstandene Steuerschuld zu begleichen (Art. 86 Abs. 1 MWSTG).
Nach Einreichung der Online-Abrechnung werden die Zahlungsangaben auf der Abrechnung (PDF) angezeigt. Um die automatisierte Verarbeitung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Verwendung der QR-Rechnung.
Falls die Zahlungsangaben nicht mehr vorhanden sind, kann alternativ die auf der Website der ESTV publizierte Zahlungsadresse genutzt werden.