8 Pauschalsteuersätze nach Tätigkeiten

MWST-Info 13 · Pauschalsteuersätze

Geltend · Stand ab 3. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 13 · Ziff. 8 · Deutsch

Nachfolgend werden die Tätigkeiten mit den dazugehörenden PSS aufgelistet, die überwiegend bei der PSS-Methode zur Anwendung kommen.

Tätigkeiten, die in der untenstehenden Aufstellung nicht aufgeführt sind, sind zu den bei der SSS-Methode geltenden Sätzen abzurechnen.

Steuerpflichtige Personen, deren Tätigkeiten weder in dieser Ziffer noch in den Ziffern 16.1–16.10 der MWST-Info Saldosteuersätze aufgeführt sind und die mit PSS abrechnen möchten, können sich mit der ESTV in Verbindung setzen.

Erläuterungen zur Tätigkeit «Fremdleistungen, die steuerbelastet bezogen und ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden»

Die Bedingungen gelten namentlich auch dann als eingehalten, wenn

  • die Weiterfakturierung an mehr als eine Person erfolgt,

  • die Rechnung vom Kunden mittels Teilzahlungen beglichen wird,

  • bei einem Einkauf ein Teil der bezogenen Fremdleistungen nicht weiterfakturiert, sondern beispielsweise selbst gebraucht wird; Voraussetzung dabei ist, dass die weiterfakturierten Fremdleistungen zu Einstandspreisen in Rechnung gestellt werden,

  • Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Rückvergütungen beim Einkauf vollumfänglich an den Kunden weitergegeben werden,

  • Skontoabzüge beim Einkauf von maximal 2 % nicht weitergegeben werden,

  • in den fakturierten Leistungen auch noch Eigenleistungen enthalten sind; Voraussetzung dabei ist, dass die Fremdleistungen und die Eigenleistungen separat fakturiert werden. Die Eigenleistungen sind zum entsprechenden PSS abzurechnen.

Beispiel 1
Um Kosten zu sparen, beziehen die Spitäler A, B und C ihre Geräte gemeinsam über die Einkauf AG. Da nur ein Skontoabzug beim Einkauf von 2 % vorgenommen wird, kann der PSS von 0,1 % angewendet werden. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

Einkauf 5 Geräte

CHF

1'000'000

Verkauf 2 Geräte an A

CHF

400'000

./. 2 % Skonto

CHF

 - 20'000

Verkauf 1 Gerät an B

CHF

200'000

Verkauf 2 Geräte an C

CHF

 400'000

Einkaufspreis total netto

CHF

980'000

Total Einnahmen

CHF

1'000'000

Beispiel 2
Gleiche Ausgangslage wie in Beispiel 1, aber Ende Jahr erhält die Einkauf AG von ihrem Lieferanten noch eine Umsatzrückvergütung. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

Einkauf 5 Geräte

CHF

1'000'000

Verkauf 2 Geräte an A

CHF

400'000

./. 2 % Skonto

CHF

 - 20'000

Verkauf 1 Gerät an B

CHF

200'000

Einkauf nach Skontoabzug

CHF

980'000

Verkauf 2 Geräte an C

CHF

 400'000

Umsatzrückvergütung

CHF

 - 30'000

Einkaufspreis total netto

CHF

950'000

Total Einnahmen

CHF

1'000'000

Da die Einkauf AG die Umsatzrückvergütung nicht an die Spitäler A - C weitergibt, sind die Bedingungen für eine Weiterfakturierung ohne Zuschlag nicht mehr gegeben und die Einnahmen von 1 Mio. Franken müssen mit dem PSS von 2,1 % (Stichwort: «Handel mit zum Normalsatz steuerbaren Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt») versteuert werden.

Beispiel 3
Die Einkauf AG schlägt auf dem Einkaufspreis die Mehrwertsteuer hinzu, die sie der ESTV abliefern muss. Alle Werte verstehen sich inkl. MWST.

Einkauf Geräte

CHF

500'000

Verkauf Geräte an A

CHF

500'500

Die Bedingungen für eine Weiterfakturierung ohne Zuschlag sind nicht mehr gegeben und der PSS von 0,1 % ist nicht anwendbar.

PSS

Tätigkeiten

3,0 %

Abfallbeseitigung

2,1 %

Abwasserentsorgung

6,2 %

Alarmzentrale: alle Umsätze einschliesslich Entschädigungen für Fehlalarme

0,1 %

Amtsblatt: Abonnemente und Einzelverkauf

4,5 %

Amtsblatt: Inserate und Publikationen

5,3 %

Antennen: Vermietung Standort

2,1 %

Ausflüge mit eigenen Fahrzeugen, einschliesslich Verpflegung

0,6 %

Ausflüge ohne eigene Fahrzeuge

3,7 %

Automaten: Benutzungsgebühr, soweit nicht anderswo genannt

0,6 %

Automaten: Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen zum reduzierten Satz

5,3 %

Automaten: Vermietung Standplatz

4,5 %

Basar: Verkauf von selbst hergestellten Gegenständen

1,3 %

Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen, die zum reduzierten Satz steuerbar sind, sofern ohne offen überwälzte Steuer bezogen oder unentgeltlich erhalten

2,1 %

Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen, sofern mit offen überwälzter Steuer bezogen

6,8 %

Basar: Verkauf von zugekauften Gegenständen, sofern ohne offen überwälzte Steuer bezogen oder unentgeltlich erhalten

6,8 %

Baustellenkontrolle (Kontrolle ob GAV eingehalten wird)

6,2 %

Beglaubigungen

6,2 %

Beurkundungen

0,6 %

Bibliothek: Ausleihe von Büchern

3,7 %

Bibliothek: Zum Normalsatz steuerbare Leistungen wie die Ausleihe von DVDs, CDs und Videokassetten

6,8 %

Bodenschätze: Abbaurecht

5,3 %

Cafeterias: zum Normalsatz steuerbare Leistungen

0,6 %

Cafeterias: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen

6,2 %

Datenbank: Verkauf von Daten und Informationen aller Art

3,0 %

Deponiegebühr

0,1 %

Drucksachen- und Materialzentralen von Gemeinwesen: Lieferung von Publikationen

5,3 %

Durchleitungsrecht

3,7 %

Eintritte in Gewerbeausstellungen, Messen

4,5 %

Ergotherapie: Verkauf von selbst hergestellten Produkten

4,5 %

Forstamt: alle Forstarbeiten, auch reine Akkordarbeiten

3,0 %

Forstamt: Verkauf von Holz aus eigenem Wald, zum Normalsatz steuerbar (Rundholz, Holzschnitzel zu Heizzwecken usw.)

0,6 %

Forstamt: Verkauf von Holzschnitzeln aus eigenem Wald, zum reduzierten Satz steuerbar (pflanzliches Abdeckmaterial, Streumaterial)

6,2 %

Forstreviere: Durch Revierbeiträge abgegoltene Leistungen

4,5 %

Fotokopien, sofern keine Selbstbedienung

0,6 %

Fotokopien: Selbstbedienung

0,1 %

Fremdleistungen, die mit offen überwälzter Steuer bezogen und ohne Zuschlag und gesondert weiterfakturiert werden

6,8 %

Führungen, namentlich in Museen und Städten

6,8 %

Fundgegenstände: Erlös aus Versteigerung / Verkauf

5,3 %

Garderoben

6,8 %

Gegenstände, welche zum Normalsatz steuerbar sind und die steuerpflichtige Person gesammelt, gefunden oder unentgeltlich bezogen hat, soweit nicht anderswo genannt: Lieferung

1,3 %

Gegenstände, welche zum reduzierten Satz steuerbar sind und die steuerpflichtige Person gesammelt, gefangen, erjagt, gefunden oder unentgeltlich bezogen hat, soweit nicht anderswo genannt: Lieferung

5,3 %

Grabunterhalt

6,2 %

Haushalthilfe: Begleitung, Betreuung von Personen und Tieren

6,2 %

Hauswirtschaftsleistungen

2,1 %

Holzschnitzel, zum Normalsatz steuerbar: Handel (z. B. Holzschnitzel zu Heizzwecken)

0,6 %

Holzschnitzel, zum reduzierten Satz: Handel (z. B. pflanzliches Abdeckmaterial, Streumaterial)

5,3 %

Instrumentensterilisation

5,3 %

Internate: Verpflegungsanteil

5,3 %

Internet: Benützung von Computern und Internet

5,3 %

Internet: Benützung von Internetleitungen oder W-Lan mit eigenem Gerät

5,3 %

Kantinen: zum Normalsatz steuerbare Leistungen

0,6 %

Kantinen: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen

6,8 %

Kieswerk: Abbaurecht ohne Grundbucheintrag

3,0 %

Kompost: Einnahmen aus der Entgegennahme des Grünguts

0,1 %

Kompost: Verkauf von selbst hergestelltem Kompost

3,7 %

Krematorien

3,7 %

Langlaufpässe: Recht zur Loipenbenützung

0,1 %

Lehrmittel: Verkauf (nur durch Anwender von PSS)

5,3 %

Leichenbesorgung / Einsargen

0,6 %

Mahlzeitenlieferung

0,6 %

Medikamente: Handel

5,3 %

Mensas: zum Normalsatz steuerbare Leistungen

0,6 %

Mensas: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen

5,3 %

Nutzungsrecht, soweit nicht anderswo genannt

6,8 %

Papiersammlung durch Schulen, Vereine usw.

6,2 %

Pikettdienst (z. B. durch Polizei oder Feuerwehr bei Veranstaltungen)

5,3 %

Plakatwände: Nutzungsrecht

6,2 %

Polizei: Schwerverkehrsbegleitungen, Signalisationsarbeiten, Einsätze bei Grossanlässen usw.

6,2 %

Qualitätssicherung

3,7 %

Sanitätsmaterial: Vermietung von Gehhilfen, Rollstühlen, Badehilfen usw.

5,3 %

Schliessfächer: Vermietung

0,1 %

Schulen: Verkauf von Lehrmitteln, Büchern

4,5 %

Schülertransport

5,3 %

Sponsoringeinnahmen

5,3 %

Standplätze: Entschädigung an Veranstalter

6,2 %

Tageskarten Gemeinde für öffentlichen Verkehr: Provisionen

0,6 %

Telefonautomaten: Einnahmen

5,3 %

Tiere: Verkauf durch Zoos und Tierparks, zum Normalsatz steuerbar

4,5 %

Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen Verkehrs

5,3 %

Verpackungsarbeiten in Anstalten, Behindertenwerkstätten usw.

5,3 %

Versandarbeiten in Anstalten, Behindertenwerkstätten usw.

5,3 %

Vitrinen, Schaukästen: Vermietung

3,7 %

Waschmaschinen: Benutzungsgebühr

0,1 %

Wasserversorgung

5,3 %

WC-Anlagen: Benutzungsgebühr

0,6 %

Weihnachtsbäume: Handel sowie Verkauf aus eigenem Wald

5,3 %

Werbeeinnahmen, soweit nicht anderswo genannt

4,5 %

Werkhof

4,5 %

Wohnungsräumungen einschliesslich Entsorgung

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Anhang der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).