3 Begünstigte Personen
MWST-Info 17 · Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale…
Geltend · Stand ab 3. Januar 2021
ESTV · MWST-Info 17 · Ziff. 3 · Deutsch
(Art. 143 Abs. 3 MWSTV)
Begünstigte Personen mit Anspruch auf Steuerentlastung
Lieferungen (die Steuerbefreiung umfasst sämtliche Lieferungsarten, insbesondere auch Vermietungsgeschäfte und werkvertragliche Lieferungen) und Dienstleistungen im Inland können an die folgenden Personen von der MWST befreit (mit Anrecht auf Vorsteuerabzug) erbracht werden:
Missionschefs und diplomatische Vertreter;
Berufs-Konsularbeamte;
Mitglieder der hohen Direktion und hohe Beamte internationaler Organisationen, d. h. solche, die in der Schweiz diplomatischen Status geniessen;
die ein internationales Mandat ausübenden Persönlichkeiten, die in der Schweiz diplomatischen Status geniessen und aufgrund eines Entscheids des Bundesrates von den indirekten Steuern befreit sind;
Personen, die zu ihrer Begleitung berechtigt sind, sofern sie denselben diplomatischen Status geniessen (unter dem Titel der Familienzusammenführung aufgenommene Familienangehörige der oben genannten Personen).
Begünstigte Personen haben nur solange Anspruch auf steuerbefreite Leistungsbezüge, als sie in ihrer Funktion in der Schweiz sind. Deren Familienangehörigen steht dieses Recht ebenfalls zu, solange die begünstigte Person in ihrer Funktion in der Schweiz ist. Begünstigte Personen müssen sich zudem bei jedem Bezug von Leistungen mittels einer vom EDA ausgestellten Legitimationskarte oder einem Permis Ci ausweisen. Die Legitimationskarte muss mit einem rot/rosa Balken versehen und vom Typ B, C, KB oder KC sein. Auf dem Permis Ci muss vermerkt sein, dass der Karteninhaber diplomatischen Status geniesst.
Personen ohne Anspruch auf Steuerentlastung
Nicht als begünstigte Personen gelten:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht (Art. 143 Abs. 4 MWSTV), unabhängig davon, ob sie Inhaber einer vom EDA ausgestellten Legitimationskarte vom Typ S sind oder nicht;
Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C (z. B. Honorarkonsul);
Inhaber einer vom EDA ausgestellten Legitimationskarte vom Typ D, E, F, G, H, I, L, O, P, K mit blau/schwarzem Balken, K mit violett/schwarzem Balken, K mit weissem Balken;
Inhaber eines Permis Ci ohne Vermerk auf den diplomatischen Status des Karteninhabers.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen bezüglich der Legitimationskarten können der Ziffer 6.2 entnommen werden. |