6.1 Zahlungsnachweise
MWST-Info 18 · Vergütungsverfahren
Geltend · Stand ab 3. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 18 · Ziff. 6.1 · Deutsch
Es wird nur die bezahlte Steuer vergütet. Die entsprechenden Zahlungsnachweise sind nur auf Verlangen hin einzureichen.