6.4 Auskunftspflicht
MWST-Info 18 · Vergütungsverfahren
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Info 18 · Ziff. 6.4 · Deutsch
Die ESTV kann vom Antragsteller, seinem Vertreter und auskunftspflichtigen Dritten kostenlos alle Auskünfte verlangen, die im Zusammenhang mit der Vergütung der MWST erforderlich sind. Geschäftsbücher, Belege, Geschäftspapiere und sonstige Aufzeichnungen müssen nur auf Verlangen der ESTV eingereicht werden.