3.3 Miet- und Leasingverträge
MWST-Info 19 · Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024
Geltend · Stand ab 7. Februar 2023
ESTV · MWST-Info 19 · Ziff. 3.3 · Deutsch
Erstreckt sich der Zeitraum der Leistung einer Rate über den 31. Dezember 2023, ist eine Aufteilung pro rata temporis auf bisherige und neue Steuersätze vorzunehmen (→ Ziff. 2.1).
Es empfiehlt sich, bei Dauerverträgen über das Jahresende gegenüber dem Leistungsempfänger eine schriftliche Anpassung bezüglich der ab 1. Januar 2024 gültigen Steuersätze vorzunehmen.
Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 25 MWSTG) (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).