2.4.1 Ausgangslage
MWST-Info 20 · Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen
Geltend · Stand ab 1. Oktober 2020
ESTV · MWST-Info 20 · Ziff. 2.4.1 · Deutsch
Durch technische und wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen von Rechtsnormen[12] oder sonstigen Neuerungen können neue mehrwertsteuerrechtlich relevante Sachverhalte entstehen. Diese Sachverhalte sind mehrwertsteuerrechtlich zu qualifizieren und können die Festlegung einer neuen Praxis notwendig machen.
[12] | Gemeint sind Rechtsnormen, welche nicht als «Bestimmungen des MWST-Rechts» gemäss Ziff. 2.2 gelten. |