Öffentliche Beurkundung

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  1. BGE 126 I 18029.06.2000Art. 71, 142 und 143 der Verfassung vom 8. Juni 1986 des Kantons Solothurn; Art. 4 aBV ; Art. 954 ZGB ; Erfordernis der gesetzlichen Grundlage im Abgaberecht sowie Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip bei Grundbuchabgaben. Tragweite des Erfordernisses der gesetzlichen Grundlage
  2. BGE 125 III 13123.12.1998Bürgschaft - öffentliche Beurkundung ( Art. 493 Abs. 2 OR ). Dem Formzwang unterliegende Elemente der Bürgschaftserklärung (E. 4). Bundesrechtliche Minimalanforderungen an die öffentliche Beurkundung. Rolle der Urkundsperson bei der Annahme wesentlicher Klauseln durch den Bürgen
  3. BGE 123 IV 13209.06.1997Art. 251 Ziff. 1 StGB und 253 StGB; unwahre Universalversammlungsprotokolle. Universalversammlungsprotokollen einer Aktiengesellschaft kommt Urkundenqualität zu, soweit sie Grundlage für einen Eintrag im Handelsregister bilden (E. 3; Bestätigung der Rechtsprechung). Strafbarkeit
  4. BGE 123 III 9707.01.1997Art. 799 Abs. 2 ZGB ; Art. 12 OR . Änderung des Schuldbriefes. Die Kündigungsbestimmungen gehören nicht zu den objektiv wesentlichen Punkten des Pfandvertrages; ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung (E. 2).
  5. BGE 121 III 9716.02.1995Art. 963 ff. ZGB und Art. 20 GBV ; Voraussetzungen der Eintragung eines Inhaberschuldbriefes in das Grundbuch. Die Voraussetzungen, unter denen Eigentümer- oder Inhaberschuldbriefe und Eigentümer- oder Inhabergülten in das Grundbuch eingetragen werden, sind durch das Zivilgesetzb
  6. BGE 119 Ia 44128.12.1993Provisorische Rechtsöffnung bei Solidarbürgschaft (Art. 493 Abs. 2 und 497 Abs. 4 OR); Willkür. Die Auffassung, eine Bürgschaft sei ungültig und stelle keinen provisorischen Rechtsöffnungstitel dar, weil nicht alle unabhängig voneinander mitverpflichteten Bürgen in der Bürgschaf
  7. BGE 119 II 13526.01.1993Art. 216 Abs. 2 OR . Erfordernis der öffentlichen Beurkundung. 1. Zu beurkunden sind die für den Vertragsinhalt wesentlichen Punkte. Objektive Nebenpunkte, die aber subjektiv wesentlich sind, unterliegen dem Formzwang, wenn sie ihrer Natur nach ein Element des betreffenden Vertra
  8. BGE 119 II 2925.01.1993Art. 216 Abs. 1 und 2 OR . Tragweite des Erfordernisses der öffentlichen Beurkundung. Eine ergänzende Vereinbarung, in welcher der Käufer anerkennt, dem Verkäufer für geleistete Zusatzarbeiten einen bestimmten Betrag zu schulden, bedarf auch dann keiner Öffentlichen Beurkundung,
  9. BGE 118 II 39505.11.1992Form eines anschliessend an eine Erbteilung abgeschlossenen Kaufsrechts an einem Grundstück ( Art. 216 OR ; Art. 634 und Art. 683 ZGB ). 1. Wird ein Kaufsrecht oder ein Rückkaufsrecht an einem Grundstück in einem Erbteilungsvertrag vereinbart, so bedarf dieses Rechtsgeschäft nich
  10. BGE 118 II 27309.09.1992Form beim öffentlichen Testament (Art. 501 f. ZGB). Hat der Erblasser die Urkunde zwar selber unterschrieben, jedoch nicht selber gelesen, so muss der Beamte ihm die Urkunde in Gegenwart der beiden Zeugen vorgelesen haben. Ist dem Erblasser die Urkunde vor dem Beizug vorgelesen w
  11. BGE 118 II 3206.03.19921. Art. 22 OR . Ein Vorvertrag ist dem Hauptvertrag gleichzusetzen, wenn die gleichen Parteien den im Vorvertrag vorgesehenen Hauptvertrag zu den gleichen Bedingungen abschliessen sollen (E. 3b). Enthält der Vorvertrag bereits alle wesentlichen Elemente des Hauptvertrages, kann d
  12. BGE 117 II 49025.09.1991Bürgschaft. Internationales Privatrecht. 1. Für die Frage des anwendbaren Rechts kommt es in erster Linie auf eine von den Parteien getroffene Rechtswahl an; beim Fehlen einer solchen untersteht die Bürgschaft dem Recht des Wohnsitzes des Bürgen (E. 2). 2. Bei der gemäss Art. 493
  13. BGE 117 II 25909.07.1991Sachgewährleistung des Verkäufers eines Hauses, das er vorgängig auf eigenem Grund als Generalunternehmer für den Käufer erstellt hat. 1. Bedeutung und Gültigkeit einer nicht öffentlich beurkundeten Vereinbarung, mit der sich der zukünftige Verkäufer verpflichtet, ein Haus auf ei
  14. BGE 116 II 41920.09.1990Art. 680 Abs. 2 ZGB . Gesetzliche Eigentumsbeschränkungen, Vorschriften bezüglich des Grenz- und des Gebäudeabstandes. Erfordernis der öffentlichen Beurkundung. 1. Zusammenfassung von Lehre und Rechtsprechung (E. 4). 2. Die Abänderung gesetzlicher Eigentumsbeschränkungen muss öf
  15. BGE 114 II 3620.01.1988Grundbuchliche Verfügung; Ausweis über den Rechtsgrund ( Art. 965 Abs. 1 und 3 ZGB ). Für die Eintragung in das Grundbuch bedarf es für den Nachweis des Rechtsgrundes dann eines zusätzlichen Ausweises über den Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans, wenn den Vertretern des Gem
  16. BGE 113 II 50130.11.1987Beurkundung eines Liegenschaftsverkaufs aufgrund eines Ehevertrags ( Art. 657 ZGB und Art. 55 SchlT ZGB ). § 237 Abs. 2 des EG zum ZGB des Kantons Zürich, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften über im Kanton Zürich gelegene Grundstücke die lex rei sitae vorsieht, verstösst
  17. BGE 113 II 5924.02.1987Art. 218 ff. OR . Sperrfrist für landwirtschaftliche Grundstücke. 1. Ungültigkeit eines Kaufrechtsvertrags, wenn der Abschluss des Vertrags und die Erklärung der Ausübung des Kaufsrechts innerhalb der Sperrfrist des Art. 218 Abs. 1 OR erfolgen, ohne dass eine Ausnahmebewilligung
  18. BGE 112 II 33024.09.1986Art. 216 OR , Art. 2 ZGB . Grundstückkauf, Formmangel, Rechtsmissbrauch. 1. Die öffentliche Beurkundung eines Grundstückkaufes erfordert nach Bundesrecht, dass in der Urkunde auch das Vertretungsverhältnis richtig angegeben wird, wenn ein Dritter für eine Partei handelt (E. 1). 2
  19. BGE 112 II 10725.03.1986Berufung; Zivilrechtsstreitigkeit ( Art. 44 OG ). Berufung im Streit über die in einer Erschliessungsvereinbarung vorgesehene Übertragung von Grundeigentum an öffentlichen Wegparzellen (E. 1). Eigentumsübertragung an öffentlichen Sachen. - Die Vereinbarung betreffend Übertragung
  20. BGE 111 II 17503.07.1985Bürgschaft; Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen. 1. Eine vorbehaltlose Einlassung auf den Rechtsstreit im Sinne von Art. 2 Ziff. 3
  21. BGE 111 II 14312.04.1985Form und Rechtsnatur der Abtretung eines Kaufsrechts, Vormerkung im Grundbuch ( Art. 683 und 959 ZGB , 70 ff. GBV). 1. Zulässigkeit eines in Quoten abtretbaren Kaufsrechts (E. 3). 2. Die Abtretung eines Kaufsrechts entspricht nicht einer Forderungsabtretung bzw. einer Schuldübern
  22. BGE 108 II 4710.03.1982Grundpfandverschreibung. 1. Ein Pfandrecht für einen unbegrenzten Kreis zukünftiger Forderungen verstösst gegen das Recht der Persönlichkeit und ist daher ungültig (E. 2). 2. Eine Grundpfandverschreibung kann nicht durch blosse Zession der sichergestellten Forderung auf eine beim
  23. BGE 107 II 21110.06.1981Verkauf eines Stockwerkeigentumsanteiles vor Fertigstellung des Gebäudes. 1. Grenzen der Prüfungsbefugnis der Grundbuchbehörden bezüglich der Gültigkeit des einzutragenden Rechtsgeschäftes (Erw. 1). 2. Es ist zulässig, einen Stockwerkeigentumsanteil vor Fertigstellung des Gebäude
  24. BGE 106 II 14622.04.1980Art. 216 Abs. 2 OR . Öffentliche Beurkundung eines Kaufrechtsvertrages. 1. Ein Vertragstext genügt dem bundesrechtlichen Begriff der öffentlichen Beurkundung nicht, wenn er sich über die Grenzen und Lage der Kaufrechtsparzelle ausschweigt (E. 1). 2. Wann eine Planskizze, die dem
  25. BGE 105 II 18328.06.1979Art. 825 ZGB ; 17, 170 Abs. 1 OR . 1. Sollte die Übertragung einer zur Sicherstellung einer bestimmten Forderung errichteten Grundpfandverschreibung auf eine andere Forderung überhaupt zulässig sein (Frage offen gelassen), so müsste sie auf jeden Fall öffentlich beurkundet werden
  26. BGE 103 III 9715.12.1977Verkaufsversprechen ("promesse de vente") verbunden mit einem im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrecht. Nachträglicher definitiver Vertragsschluss. Anfechtungsklage. 1. Art. 285 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG . Grundsätzlich kann nur der Gläubiger, der einen endgültigen Verlustschein erhalten
  27. BGE 103 II 11022.03.1977Verkauf einer Eigentumswohnung; bedingtes Schadenersatzurteil. 1. Art. 712a Abs. 1 ZGB . Der Miteigentumsanteil braucht nicht der räumlichen Aufteilung zu entsprechen (E. 3a). 2. Art. 216 Abs. 1 OR . Die blosse Bestimmbarkeit des Kaufgegenstandes muss unter Umständen genügen (E.
  28. BGE 103 Ia 8502.03.1977Art. 4 BV ; Gebühr für öffentliche Beurkundung. Anwendung der verfassungsrechtlichen Grundsätze über die Bemessung einer Verwaltungsgebühr auf das Honorar für die öffentliche Beurkundung durch ein freies Berufsnotariat.
  29. BGE 102 Ia 55322.12.1976Enteignungsverträge; Art. 2 ÜbBest. BV Für einen schon in einfacher Schriftform gültigen öffentlichrechtlichen Enteignungsvertrag besteht erst Raum nach formgerechter Einleitung des Enteignungsverfahrens. Verträge auf Grundstücksabtretung, die vor Verfahrenseinleitung abgeschloss
  30. BGE 102 II 42030.11.1976Vorvertrag über den Zusammenschluss von Aktiengesellschaften; Konventionalstrafe. 1. Art. 637 und 638 OR . Diese Bestimmungen verlangen die öffentliche Beurkundung nicht zum Schutze der Gründer. Die Verpflichtung, zwei Aktiengesellschaften in einer Holding zusammenzuschliessen,
  31. BGE 101 II 32911.11.1975Art. 1 Abs. 1 und 216 Abs. 1 OR. 1. Auslegung einer Regelung über den Kaufpreis, die eine Übernahme bestehender Grundpfandschulden ausschliesst (Erw. 2). 2. Bei diesem Ergebnis lässt sich nicht sagen, die Pflicht des Verkäufers zur Ablösung der Pfandschulden sei durch die öffentl
  32. BGE 101 II 22203.07.1975Abtretung von Erbanteilen ( Art. 635 Abs. 1 ZGB ); Stellvertretung ohne Ermächtigung ( Art. 38 OR ). Voraussetzungen und Wirkungen eines zwischen dem testamentarisch zum Alleinerben berufenen gesetzlichen Erben und den übrigen Intestaterben geschlossenen Vertrages über angefalle
  33. BGE 100 IV 23820.09.1974Art. 253 StGB . 1. Erschleichung einer falschen Beurkundung, begangen durch Vortäuschung und Überbewertung güterrechtlicher Vermögenswerte in zwei Eheverträgen anlässlich der öffentlichen Verurkundung der zwischen den Ehegatten vereinbarten Gütertrennung (Erw. 1-4). 2. Der Gebrau
  34. BGE 99 II 35908.11.1973Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung; Art. 158 Ziff. 5 ZGB . 1. Eine Scheidungskonvention, in welcher Grundeigentum übertragen wird, bedarf nicht der öffentlichen Beurkundung (Erw. 3a). 2. Eine Scheidungskonvention kann auch vor der richterlichen Genehmigung nicht eins
  35. BGE 99 II 15929.05.1973Öffentliche Beurkundung, Stellvertretung. 1. Art. 68 Abs. 1 lit. a OG . Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde (Erw. 1). 2. Art. 32 ff. und 216 Abs. 2 OR . Das kantonale Recht darf die Gültigkeit eines formbedürftigen Vertrages nicht von der Beurkundung einer Tatsache abhängig m
  36. BGE 96 II 32503.09.1970Bäuerliches Erbrecht. Gesamteigentum infolge Erbengemeinschaft oder einfacher Gesellschaft? Grundbuch. Vertragsauslegung. 1. Es ist zulässig, dass einzelne Erben nach Abfindung der andern die Erbengemeinschaft fortsetzen. Befugnis eines in der Erbengemeinschaft verbliebenen Erben
  37. BGE 95 II 41917.12.1969Grundstückkauf. Formbedürftige Abänderung des Kaufvertrages inbezug auf den Kaufpreis oder formlos gültiger Vergleich, durch den eine Partei im Hinblick auf bestimmte Versprechen der Gegenpartei auf die Anfechtung eines bereits gültig beurkundeten Grundstückkaufs verzichtet?
  38. BGE 95 II 30915.09.1969Kauf oder Tausch von Grundstücken. Anforderungen an die öffentliche Beurkundung, wenn die Kauf- oder Tauschsache von der einen oder andern Partei aus einer Mehrzahl von Grundstücken soll ausgewählt werden können.
  39. BGE 95 IV 11312.09.1969Art. 24, 25, 26, 64, 65 und 317 StGB. 1. Der Berner Notar, der bei einer öffentlichen Beurkundung den Unterzeichnungsvorgang in der Urschrift unrichtig festhält, macht sich der Falschbeurkundung im Sinne von Art. 317 Ziff. 1 Abs. 2 StGB schuldig (Erw. 1). 2. Wer einen Beamten ode
  40. BGE 94 II 27026.11.1968Grundstückkauf ( Art. 216 OR ). Die öffentliche Beurkundung muss alle wesentlichen Punkte des Vertrages decken. Sie hat insbesondere den Kaufpreis und die ganze für das Grundstück versprochene Gegenleistung wie vereinbart anzugeben.
  41. BGE 94 II 9628.05.1968Eine Eigentumsübertragung im Sinne des Art. 657 ZGB findet dann nicht statt, wenn ein Gesamthandverhältnis durch ein anderes ersetzt wird und die Beteiligten nicht wechseln. Daher genügt eine schriftliche Erklärung der Gesamthänder, um die Berichtigung des Grundbuches zu erwirken
  42. BGE 93 II 29023.11.19671. Begriff der Wasserversorgung; die Lieferungspflicht des Inhabers als Gegenstand einer Grundlast (Erw. 2). 2. Natur der Unterhaltspflicht für das Leitungsnetz (Erw. 3). 3. Einträge im Grundbuch, die nicht eintragungsfähige Rechte betreffen, sind nichtig (Erw. 4). 4. Die Wasserl
  43. BGE 93 II 23913.06.1967Haftung des Notars aus Beurkundung eines Grundstückkaufs. Widerrechtliches Verhalten des Notars, der im Kaufvertrag auf bestehende Grundpfandrechte hinweist, sie aber im einzelnen nicht aufführt und auch nicht den Gesamtbetrag der Belastung angibt?
  44. BGE 93 II 8211.05.1967Hypothekarobligationen auf den Inhaber. Verpfändung. Art. 901 ZGB . 1. Kollokationsklage auf Anerkennung eines Pfandrechts für eine Forderung, die als solche nicht bestritten ist. Streitwert (Erw. 1). 2. Verpfändung von Eigentümerpfandtiteln (hier: von Hypothekarobligationen auf
  45. BGE 90 II 39319.11.1964Vorkaufsrecht und Kaufsrecht; zeitliche Rangordnung. Ausübung des Vorkaufsrechts durch bezügliche Erklärung. Dass der Vorkaufsberechtigte und der Verkäufer noch einen eigenen Kaufvertrag abschliessen und beurkunden, ändert nichts daran, dass Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegt.
  46. BGE 90 II 27406.10.1964Haftung eines freierwerbenden Notars für den durch fehlerhafte Beurkundung eines Grundstückskaufs verursachten Schaden. 1. Die Vorschriften über den Auftrag ( Art. 398 OR ) sind nicht anwendbar. Vielmehr richtet sich die Haftung gemäss Art. 61 OR beim Fehlen einschlägiger kantona
  47. BGE 90 II 3424.03.19641. Grundstückkauf. Subjektiv wesentliche Vertragsbestimmung, die zur Verbindlichkeit der öffentlichen Beurkundung ( Art. 657 ZGB , 216 OR) bedarf, sofern ihr Gegenstand seiner Natur nach in den Rahmen eines Kaufvertrages fällt (Erw. 2). 2. Gänzliche Nichtigkeit eines Vertrages we
  48. BGE 89 II 28717.05.1963Klage auf Feststellung einer Grundstücksgrenze. 1. Streitwert, bemessen durch Kapitalisierung des jährlichen Nutzens. Art. 36 Abs. 4 und 5 OG (Erw. 1). 2. Herrenlose Sachen. Privatrechtlicher Eigentumsanspruch. Intertemporales Recht. Art. 664 ZGB , Art. 1 und 17 ZGB 'SchlT (Erw.
  49. BGE 88 II 15818.07.1962Art.216 Abs.2 OR . Ist die Einräumung eines Kaufrechtes an einem Grundstück nichtig, wenn die Abrede, wonach ein Teil des Kaufpreises sofort anzuzahlen sei, nicht öffentlich beurkundet wird?
  50. BGE 87 II 2807.03.19611. Art. 216 Abs. 1 OR . Der Grundstückkauf ist ungültig, wenn nicht der wirklich gewollte Kaufpreis öffentlich beurkundet wird, mag auch der unterdrückte Teil desselben vorher bezahlt worden sein. 2. Art. 2 ZGB . Wann ist die Berufung auf den Formmangel rechtsmissbräuchlich?