Rechtsvorschlag
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Als Thema- BGE 117 III 3323.01.1991Art. 15 Abs. 2 SchKG ; Art. 91 ff. VZG . Miet- und Pachtzinssperre. 1. Gesetzliche Grundlage der Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken und insbesondere der Art. 91 ff. VZG betreffend Miet- und Pachtzinssperre (E. 2). 2. In der Betreibung auf Grundpfandverwertung k
- BGE 115 III 8120.11.1989Auszug aus dem Betreibungsregister ( Art. 8 Abs. 2 SchKG ). Durch die Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners anhand des Betreibungsregisters werden nicht nur Debitorenverluste, sondern unter Umständen auch weitere Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen bereit
- BGE 115 III 9522.09.1989Art. 79 und 80 SchKG . Im Gegensatz zu den Krankenkassen kann die Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge nicht selber den Rechtsvorschlag beseitigen, den der Arbeitgeber in der für die Beiträge eingeleiteten Betreibung erhoben hat.
- BGE 114 III 5521.12.1988Zustellung des Zahlungsbefehls an Samstagen; Fristenlauf für den Rechtsvorschlag ( Art. 56 und 31 Abs. 1 SchKG ). Betreibungsurkunden, insbesondere der Zahlungsbefehl, können dem Schuldner an einem Samstag genauso wie an jedem anderen Werktag - also unter Beobachtung der geschlos
- BGE 114 III 4027.01.1988Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages ( Art. 325 Abs. 1 OR ). Das Betreibungsamt hat auf Ersuchen eines Beteiligten den unpfändbaren Lohnbetrag auch dann festzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nach der Abtretung eines Teils der Lohnforderung in Konkurs gefallen ist und in der d
- BGE 113 III 6801.01.1988Legge federale del 5 ottobre 1984 che modifica il Codice civile (Effetti del matrimonio in generale, regime dei beni fra i coniugi e diritto successorio)
- BGE 113 III 4911.12.1987Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Änderung vom 5.Oktober 1984
- BGE 113 III 5911.12.1987Code civil suisse (Effets généraux du mariage, régime matrimonial et successions) Modification du 5 octobre 1984
- BGE 113 III 8917.02.1987Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung. Es ist nicht willkürlich, den Rechtsvorschlag nicht zu bewilligen, wenn der Gegenbeweis des Gläubigers Zweifel an den Urkunden aufkommen lässt, welche der Schuldner nach Art. 182 Ziff. 1 SchKG zum Beweis vorzulegen hat.
- BGE 112 III 8105.09.19861. Ergänzung des Sachverhalts ( Art. 79 Abs. 1 OG ). Die Voraussetzungen für eine Ergänzung des Sachverhalts sind nicht erfüllt, wenn die angeblich neuen Tatsachen bereits vor der kantonalen Aufsichtsbehörde hätten vorgetragen werden können und sollen (E. 1). 2. Keine Wiederholun
- BGE 111 II 20605.09.1985Art. 150 Abs. 2 OG . Erweisliche Zahlungsunfähigkeit im Sinne dieser Bestimmung ergibt sich in der Regel aus feststellbaren Betreibungshandlungen, ist aber nicht leichthin anzunehmen; insbesondere taugen Betreibungen, selbst häufige, nicht zum Beweis, wenn sie wegen Rechtsvorschl
- BGE 110 III 3225.05.1984Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung; Hinterlegung der Forderungssumme ( Art. 182 Ziff. 4 SchKG ). Es ist nicht willkürlich, wenn der Richter nicht kotierte Obligationen ohne festen Kurswert nicht als genügende Hinterlage im Sinne von Art. 182 Ziff. 4 SchKG anerkannt und wen
- BGE 110 III 1330.04.1984Beseitigung des Rechtsvorschlags ( Art. 79 und 80 SchKG ). Der Rechtsvorschlag kann nur durch ein vollstreckbares Urteil oder einen gleichwertigen Rechtstitel beseitigt werden. Ob einer Abstandserklärung nach bernischem Zivilprozessrecht dieselbe Wirkung zukommt wie einem Urteil,
- BGE 109 Ia 10318.10.1983Art. 4 BV ; Bewilligung des Wechselrechtsvorschlags, Revision. Die Regelung des Zivilprozessrechts des Kantons Graubünden, wonach gegen den Entscheid betreffend die Bewilligung des Rechtsvorschlags in der Wechselbetreibung die Revision nicht zulässig ist, verstösst nicht gegen Ar
- BGE 109 III 1420.04.1983Pfändungsankündigung. 1. Beginn der Beschwerdefrist gegen die Pfändungsankündigung bei Widerruf des Rückzugs des Rechtsvorschlages (E. 1 und 2). 2. Wurde dem Schuldner in einer Verfügung unmissverständlich die Fortsetzung der Betreibung angekündigt, löst auch die mehrmalige Versc
- BGE 109 V 4623.02.1983Art. 30 KUVG , 79 ff. SchKG. - Liegt keine Verfügung der Krankenkasse über die Schuld des Versicherten vor und hat dieser gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, so ist der Weg der provisorischen Rechtsöffnung zu beschreiten. - Erlässt die Kasse nach dem Zahlungsbefehl
- BGE 109 III 718.02.1983Verhältnis zwischen dem Rechtsvorschlag im eigentlichen Sinne und der Einrede des mangelnden neuen Vermögens nach Art. 265 Abs. 3 SchKG . 1. Hebt die Rekursinstanz einen Rechtsöffnungsentscheid auf, weil das beschleunigte Verfahren über die Einrede des mangelnden neuen Vermögens
- BGE 108 III 4901.07.1982Art. 63 SchKG ; Betreibungsferien und Fristen. Eine während der Betreibungsferien ablaufende Frist wird um drei Werktage verlängert. Fällt der Beginn dieser Zusatzfrist auf einen Samstag, so ist dieser in Anwendung des Bundesgesetzes über den Fristenlauf an Samstagen vom 21. Jun
- BGE 108 III 3629.04.1982Arrest, Frist für die Arrestprosequierungsklage ( Art. 278 SchKG ). Der Fristenlauf für die Einleitung der Arrestprosequierungsklage wird durch ein hängiges Widerspruchsverfahren jedenfalls dann gehemmt, wenn es sich um einen sogenannten Ausländerarrest ( Art. 271 Ziff. 4 SchKG
- BGE 108 III 603.03.1982Rechtsvorschlag; Art. 74 und 265 Abs. 2 und 3 SchKG . 1. Der Rechtsvorschlag gemäss Art. 74 SchKG unterliegt keinen formellen Anforderungen. Die blosse Unterschrift des Betriebenen in der Rubrik "Rechtsvorschlag" auf dem Zahlungsbefehl genügt. Aufzählung der Fälle, in denen der
- BGE 106 Ia 15117.10.1980Art. 88 OG ; aktuelles Interesse. Wird der eingeforderte Steuerbetrag vorbehaltlos bezahlt und gegen einen Zahlungsbefehl kein Rechtsvorschlag erhoben, so entfällt grundsätzlich das aktuelle Interesse an der Beschwerdeführung. Dieses bleibt dann bestehen, wenn der zuviel bezahlte
- BGE 105 III 11728.11.1979Betreibung auf Faustpfandverwertung; Betreibung am Ort, wo sich das Pfand befindet ( Art. 51 Abs. 1 SchKG ). 1. Verpfändete Forderungen, die nicht in einem Wertpapier verkörpert sind, befinden sich am Wohnsitz des Pfandgläubigers (E. 2a). 2. Ein Wertpapierdepot, das der Bank verp
- BGE 105 III 6313.07.1979Betreibung auf Pfandverwertung. 1. Es ist nicht Sache von Betreibungsamt und Aufsichtsbehörde, sondern des Richters im Rechtsöffnungs- bzw. im Lastenbereinigungsverfahren, über den Bestand des von einem Betreibungsgläubiger behaupteten Pfandrechts zu befinden (E. 1). 2. Die vor
- BGE 104 III 7923.11.1978Deckungsprinzip (Art. 141 in Verbindung mit Art. 126 SchKG ). Die dem betreibenden Gläubiger im Range vorgehenden Pfandgläubiger können nicht auf die Einhaltung des Deckungsprinzips verzichten.
- BGE 104 III 9523.05.1978Wechselbetreibung: nicht bewilligter Rechtsvorschlag. 1. Art. 86, Art. 87 OG . Der Entscheid, durch den die Bewilligung des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung verweigert wird, kann Gegenstand einer staatsrechtlichen Beschwerde sein (E. 1). 2. Art. 182 Ziff. 4 SchKG , Art.
- BGE 104 III 1226.04.1978Fehlerhafte Zustellung eines Zahlungsbefehls; Frist für Beschwerde und Rechtsvorschlag. Ein fehlerhaft zugestellter Zahlungsbefehl entfaltet seine Wirkung dennoch, sobald der Schuldner von ihm Kenntnis erhält. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde (gegen die Zustellung) oder ei
- BGE 103 III 3112.10.19771. Wann lag eine Verfügung vor, die den Lauf der Beschwerdefrist auslöste, innerhalb deren das Amt seine Anordnung widerrufen kann? (E. 1). 2. Schlägt der Betriebene Recht vor mit den Worten "Rechtsvorschlag nicht zu neuem Vermögen gekommen", so ist dies als Bestreitung der Schul
- BGE 101 III 8617.06.1975Arrestbetreibung. Frist für den Pfändungsanschluss. 1. Art. 281 SchKG und die durch das Kreisschreiben Nr. 27 bestätigte Rechtsprechung des Bundesgerichts haben einzig den Sinn, dem Arrestgläubiger zu erlauben, ausserhalb der normalen Anschlussfrist von 30 Tagen ( Art. 110 Abs. 1
- BGE 101 III 7826.05.1975Art. 110 SchKG ; Anwendung auf die Arrestbetreibung. Ein Arrestgläubiger, der einen bereits gepfändeten Gegenstand mit Arrest belegen lässt, ist zur Teilnahme an der Pfändung berechtigt, sofern er innert der 30tägigen Frist von Art. 110 Abs. 1 SchKG das Pfändungsbegehren stellt.
- BGE 101 III 907.05.1975Rechtsvorschlag. Ein versehentlich an ein unzuständiges Betreibungsamt gerichteter Rechtsvorschlag ist gültig.
- BGE 100 III 4107.08.1974Mehrere Betreibungen für die gleiche Forderung. Eine weitere Betreibung für eine bereits in Betreibung gesetzte Forderung ist nur dann nicht zulässig, falls der Gläubiger im frühern Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren bereits gestellt hat oder zu stellen berechtigt ist.
- BGE 100 III 4407.08.1974Ein ohne Einschränkungen erhobener Rechtsvorschlag bezieht sich auf die ganze Forderung, selbst wenn er mit einer Begründung versehen wird, die schembar nur auf einen Teil derselben zutrifft.
- BGE 99 III 5820.11.1973Die Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer damit im Falle ihrer Gutheissung einen praktischen Zweck auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung erreichen kann; auf Beschwerden zum blossen Zwecke, die Pflichtwidrigkeit einer Handlung oder Unt
- BGE 98 III 2726.04.1972Rechtsvorschlag ( Art. 74 SchKG ). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag zu erheben; B
- BGE 97 III 11319.11.1971Art. 74 SchKG . Erhebung des Rechtsvorschlags durch einen nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer AG. Der von einem (gemäss Handelsregistereintrag) nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer juristischen Person erhobene Rechtsvorschlag ist nicht zum vornherein ungü
- BGE 97 III 1222.02.1971Fristwahrung durch Postaufgabe. Art. 32 SchKG stellt die Postaufgabe einer an eine Amtsstelle gerichteten Sendung, die eine an eine Frist gebundene Mitteilung (hier: eine Rechtsvorschlagserklärung) enthält, der Übergabe dieser Mitteilung an die Amtsstelle gleich. Beweis der recht
- BGE 95 I 31308.10.1969Art. 82 SchKG . Unzuständigkeit des Rechtsöffnungsrichters zur Prüfung der Rechtzeitigkeit des Rechtsvorschlages.
- BGE 95 I 25309.07.1969Art. 86, 87 OG . Der Entscheid, mit dem in der Wechselrechtsbetreibung der Rechtsvorschlag bewilligt wird, stellt einen mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbaren Endentscheid dar (Erw. 1-3). Bezahlung des Checks unter einer auflösenden Bedingung? Erw.4).
- BGE 94 I 20526.06.1968Staatsrechtliche Beschwerde. Begriff des Zwischenentscheids und des nicht wiedergutzumachenden Nachteils im Sinne von Art. 87 OG . Kantonaler Zivilprozess. Verbotsverfahren. Auslegung des § 263 aarg. ZPO, wonach "allgemeine Verbote durch Anbringen von Warnungstafeln oder auf ande
- BGE 93 II 43608.12.1967Berufung. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit ( Art. 44 ff. OG ). Entscheide über die Bewilligung des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung sind nicht solche in Zivilsachen. Sie unterliegen daher der Berufung nicht.
- BGE 93 III 7207.11.1967Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der Bestand und die Fälligkeit
- BGE 93 III 6729.08.1967Hinfall eines Arrestes für eine Forderung aus Konkursverlustschein. 1. Bestreitet der auf Grund eines Konkursverlustscheins betriebene Arrestschuldner durch Rechtsvorschlag, dass er zu neuem Vermögen gekommen sei ( Art. 265 Abs. 2 und 3 SchKG ), so fällt der Arrest dahin ( Art. 2
- BGE 91 III 104.03.1965Verfrühter oder hinfällig gewordener Rechtsvorschlag? Art. 74 SchKG . Beschwerde des Gläubigers wegen ungerechtfertigter Berücksichtigung des Rechtsvorschlages; Frist. (Erw. 1). Unter welchen Voraussetzungen ist ein vor der förmlichen Zustellung des Zahlungsbefehls erhobener Rech
- BGE 90 III 9902.12.1964Betreibung für Miet- und Pachtzinse. Retentionsrecht. 1. Will der Schuldner das Retentionsrecht des Vermieters bestreiten, so hat er Rechtsvorschlag zu erheben. Will er dagegen die Pfändbarkeit der in der Retentionsurkunde verzeichneten Gegenstände bestreiten, so hat er den Besch
- BGE 90 I 20111.11.1964Art. 86 und 87 OG . Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Die in Art. 184 Abs. 2 SchKG vorgesehene Klage auf Zahlung ist ein kantonales Rechtsmittel, von dem Gebrauch zu machen ist vor der Erhebung einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen den Entscheid, mit welchem in einer
- BGE 90 II 10810.03.1964In Frankreich gezeichnete, in der Schweiz zahlbare Wechsel. Betreibung des Indossatars gegen den Akzeptanten. Zahlung an den Konkursrichter. Verarrestierung der einbezahlten Summe und Erhebung der betreibungsrechtlichen Rückforderungsklage in de Schweiz. 1. Internationale Zuständ
- BGE 86 III 13008.12.1960Betreibung auf Grund eines Arrestes. Art. 278 SchKG . Die Identität des Betriebenen mit dem Arrestschuldner ist gegeben, auch wenn von mehreren durch gemeinsamen Arrestbefehl belangten Schuldnern nur einer betrieben wird. Auch in einem solchen Fall ist dem für die ganze Arrestfor
- BGE 86 III 8407.11.1960Rechtsvorschlag. Art. 74 und 75 SchKG . Ein unbegrenzt lautender Rechtsvorschlag ist auf die ganze Betreibungssumme zu beziehen, auch wenn ihm eine Begründung beigefügt ist, die nur einen unbestimmten Teil der Forderung betrifft.
- BGE 86 III 8116.08.19601. Art. 50 Abs. 2 SchKG . Betreibungsort. Wahl eines Spezial domizils in der Schweiz für die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus der Ausstellung eines Eigenwechsels? 2. Behauptet der betriebene Schuldner, die auf dem Wechsel stehende Angabe des Ausstellungsortes stamme einzig vom
- BGE 86 III 4112.07.1960Betreibungsart ( Art. 41 SchKG ). Betreibung gegen den Schuldner einer Schadenersatzforderung, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Kann der Schuldner den Gläubiger, der gemäss Art. 60 Abs. 1 VVG am Ersatzanspruch des Schuldners gegen den Versicherer ein Pfandrecht