Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten

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Vernehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

32 Mikel streichen, da das Datenschutzgesetz sowieso gilt. NE

KSK

32 Ergänzen, dass den Tarifvertragspartnern Aufsichtsbasisdaten in - FMH

anonymisierter Form weitergegeben werden können.

33 e )atenkate- - SDK

gorien wäre die Nennung der Zielsetzung dieser Veröffentlichung: - ZG Förderung des Wettbewerbes durch Transparenz.

33 Les assurës et lesorganisationd'assurës devraientavoir accës sur - MPF

demande ä ces informations.

33 Wir legen Wert darauf, dass sämtliche erhobenen Angaben allen - FDP

Partnern zugänglich sein müssen.

33 SAV begrüsst, dass Versicherungsdaten und Statistiken u.a. auch - SAV n\ gesondert nach Kategorienvon Leistungserbringererstelltund

veröffentlichtwerden müssen. Der Klartreithalber müsste ergänzt

werden, dass eine solche Aufteilung auch die Aufteilung von Lei-

stungen erfasst, die in gleicherWeise von verschiedenen Lei-

stungserbringem erbracht werden. Dies ist insbesondere im Medi-

kamentenbereich von Bedeutung.

33 e ondere - SSO

auch zur gesamten Behandlungsstatistikder Krankenversicherer,ih-

rer Unterorganisationen, etc. zu geben.

33 Antrag: - KSK

1 Das BSV sorgt dafür, dass die Ergebnisse dw Erhebungen von

Aufsichtsdaten über die Versichuer und übw die Leistungserbringer

innen drei Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht

werden

2Das BSV kann je Versicherer folgende Kennzahlen der obligatori-

schen Krankenpflegeversicherungveröffentlichen:

a. Reservwl;

b. Versichertenbestand;

C Prämien.

3Das BSV kann je Leistungserbringer Kennzahlen der obligatori-

schen Krankenpflegeversicherung vuöffentlichen. Es erarbeitet zu-

sammen mit den Versicherern eine Liste der massgeblichen Kenn-

zahlen.

33 lci ëgalunent il faut empëchu la publicationdes donnëes - SGMI

individuelles par assureur, mais, par exemple, par catëgories

d'assurance et pas rëgions.

Enfin, un assureur ou un foumisseur de prestations devrait powoir

obtenirauprës de I'OFS des donnëes statistiques lui permettantde

se situer face aux donnëes moyennes de sa rëgion et/ou de sa ca-

tëgorie