Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 68Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

Art. 133 Streichen. Die in Abs. 3 formulierteAusnahme von der Schweige ASIV Abs. 3 pflichtscheint uns höchst problematisch. Bereits die Fassung der SAEB

UVV geht unseres Erachtens sehr weit, doch lässt sie sich in diesem Pro Mente Bereich (Straftaten sind oft 'Unfälle') noch rechtfertigen. Die Kran- Sana kenversicherung, die für die Folgen von 'sensiblen' Krankheiten wie ASKIO psychische Leiden, Drogensucht und AIDS aufzukommenhat, darf

sich unseres Erachtens keine polizeiliche Funktionul anmassen

Übergangsbestimmungen und Anhang

1 eise,Kritiken,Vorschläge,Anträge ]orbringende

) ce

-q\

gangsbesti l Recht) fehlt.

mmungen

Über- Im Zusammenhang mit M. 102 Abs. 2 KVG fallen verschiedenartige - EVG gangsbesti Streitigkeiten im Grenzbereich zwischen Privat- und Sozialversiche

mmungen rungsrecht in Betracht. Es fehlen intertemporaIrechtliche Vorschrif-

ten über die Zuständigkeit des jeweiligen Richters.

Über- Zu Art. 102 Abs. 2 KVG: . FMH

gangsbesti Nur mit einu langen Anpassungsfrist kann vermieden werden, dass

mmungen viele Versicherte in der Spitalzusatzversicherung zweimal zur Kasse

135bis gebeten werden, nämlich in den vergangenen Jahren durch Zahlung

(neu) eines Solidaritätsbeitrags und in Zukunft durch risikogerechte Prä-

mien

Anhang Die Aufhebung der Verordnung VI wird bagrüsst. m ziff. 1

Anhang e Lieles . GE

Ziff. 3, Art. bënëficiaires des prestations complëmentaires se voient dispensës

19 ELV de toute participation aux frais mëdico-pharmaceutiques et aux fr-

eins mutuels.

Anhang Die Kostenbeteiligung nach Art. 64 KVG muss weiterhin in vollem - ASKIO Ziff. 3, Art. Umfang bei den Ergänzungsleistungen angerechnet werden können. - SAEB

19 ELV Die Ausführungsbestimmungen zur Übergangsbestimmung der - Pro Mente

ELG-Änderunä (Streichungdes Abzugs fÜr Ktankenversicherungs- Sana prämien) liegen noch nicht vor. Wünschen, zur Vemehmlassung ein- - ASIV geladen zu werdwl.

I - NE

Ziff. 4, Art. 1•..„ conformëment aux articles 54 et 57 de I'ordonnance du ...• et

18 Abs. 1 l '... aux frais pour les prestations ä domicile'.

1 - SUVA

Ziff. 4, Art.

18 Abs. 1

uw