Ergebnisbericht
Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 69 Seiten
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Vemehmlassung
Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
Art. 110-1 14 Freiwillige Taggeldversicherung
Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbrinaende
112 Streichwl._Für diese Bestimmung besteht keine gesetzliche GMI - FPS
lage. Sie macht die Taggeldversicherung unattraktiv. Die Versicherer . KSK
würden verpflichtet,Neumttgliedern,die bereits krank sind, das
gleiche Taggeld anzubieten wie solchen, die sich rechtzeitig versi-
chem lassen.
112 Zum Teil streichen und ergänzen: - ASKIO
•jede Person, welche die Voraussetzungen nach Art. 67 Abs. 1 des - SAEB Gesetzes erfüllt, kann zu den gleichen Bedingungen, namentlich - Pro Infirmis hinsichtlichder Dauer und der Höhe des Taggeldes, wie sie für die - ASIV
anderen Versicherten gelten, der Taggeldversicherung beitreten.'
BegrÜndvnq:
Gemäss Art. 13 Abs. 2 Bst. d KVG und Art. 68 KVG ist die Durchfüh-
rung der Taggeldversicherung für die Versicherer obligatorisch. Die
in Art. 112 vorgesehene Umschreibung ist deshalb unklar.Verweis
auf Überentschädigungsverbot hat im Artikel über den Beitritt nichts
zu suchen.
113 Streichen. Die gesetzliche Vorgabe in M. 77 KVG ist hier massgo ms
t>end. Daraus geht hervor, dass das gesamte Kollektivgeschäft FPS
selbsttragendsein muss, aber nichtjeder einzelneVertrag. Das hat
bis heute bestens funktioniert.
113 lit. b Streichen. Es ist nicht ganz verständlich, warum ein Verwaltungs- - Zantralver-
kostensatz von 8 % festgeschriebul wird. In der freien Wirtschaft ist band schweidas nicht üblich. Es ist eine umstrittene Gewohnheit im Versich& zerischer Arungsrecht, dass pauschale statt effektive Verwaltungskosten zur bettgeber-Or-Anwendung gelangen. ganisationen
113 lit. b Der Mindestansatz ist auf 15 Prozent festzulegen. - PKU
114 1 sichertenbei - KSK
Unfall. Einfügung eines Artikels 114bis Mitwirkungspflicht in Analo-
gie zum UVG.
Art. 115-130Koordinationsregeln
Artikel Hinw©se. Kritiken. Vorschläge, Anträge Vorbrinqende
114bis Regelung einfügen, wonach Versicherte Unfälle, die nicht nach dem KSK
(neu) UVG gedeckt sind, unverzüglichdem Versichererzu melden und FPS
ihm alle für die Ausübung des Rücl notwendigen Aus
künfte über den Unfallhergang und eventuelle haftpflichtige Dritte zu
erteilen haben (bei vuschuldetem Unterlassul der Meldung oder
Auskunftsvwweigerung Leistungskürzung)