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Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 53

422 Verhältnis zum europäischen Recht Die EuropäischeUnion (EU) hat die Erhebung von Strassenbenützungsabgabenauf dem

Schwerverkehr in der Richtlinie “über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte

Verkehrswege’' (93/89-E\VG vom 25. Oktober 1993) geregelt.Sie findet Anwendung,

obwohl das Ergebnis einer Rechtmässigkeitsüberprüfung durch den Europäischen Gerichtshof in gewissen Punkten negativ ausgefallen ist und die Richtlinie revidiert werden muss. Die Richtlinie gestattet den Mitgjiedstaaten, für die Benutzung der Autobahnen eine zeitbezogene Abgabe auf Fahrzeugen ab 12 t Gesamtgewicht zum jährlichen Höchstbetrag

von 1’250 ECU (1’940 Franken)zu erheben(sog. Euro-Vignette).Am 10. Juli 1996hat

die Kommission einen Revisiorlsvorschlag50) vorgelegt, der eine differenzierte Ausgestaltung vorsieht. Die im Vorschlag erwähnte Möglichkeit, in ökologisch sensiblen Zonen wie z.B. im Alpenraum zusätzlich 0,5 ECU pro Fahrzeugkilometer(77 Rapp.en) zu erheben, ist allerdings umstritten.

50 Revisionsvorschlag der Kommission zur Besteuerung des Schwerverkehrs für die Benutzung bestimmterInfrastrukturen,10.Juli 1996,COM(96)331