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Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehnrldssung Seite 67
Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit für den Transporteur und Verlader
Gegeben. Die Abgabenhöhekann für eine bestinunteZeit fixiert werden.
ÖkoLogische Effektivität
Gegeben. Abgaben garantieren in der Realität jedoch keine hundertprozentigeZielerrei-
chung. GeringfügigeÜber- und Unterschreitungensind die Regel. In der Praxis muss die
Abgabenhöhebei der erstmaligen Erhebung auf Grund der vermuteten Reaktionen der Transporteure bestimmt und anschliessend in einen trial-and- error-Prozess angepdsst werden.
Ökonomische Effizienz
Die ökonomischeEffizienz von Abgaben ist sehr hoch. Der Verwdltungsaufw,indist reldtiv bescheiden, zumal für die Erhebung der leistungsabhängigenSchwerverkehrsabgabe ein gleiches Gerät angestrebt wird.
PoLitische Akzeptanz Die politischeAkzeptanzhängtvon der Höhe der Abgabeab und ist nicht von vornherein
gegeben. Der alternative Einsatz von handelbaren Zertifikaten erhöht jedoch die politische Akzeptanz grundsätzlich nicht, denn die implizite Verteuerung eines alpenquerenden Gütertransports wird durch den Instrumentenwechsel nicht geringer. Die politische Akzeptanz der Abgabe steigt dann, wenn der notwendige Abgabesatz aufgrund eines sehr effizienten Bahnangebots tief ist.
Flexibilität
Abgaben stellen hohe Anforderungen an die Flexibilität. Jede Produktivitätssteigerung des Strassen- und Schienengüterverkehrs hat eine Änderung der notwendigen Abgabenhöhe zur
Folge. Die Anpassung der Abgabenhöheist dann problemlos,wenn der Bundesrat die
Kompetenz erhält, diese im Sinne der Erreichung des Verlagerungsziels periodisch vorzunehmen.
3. Frei handelbareZertifikate (Kontingentslösung)
Beschreibung
Bei diesem Instrument müssen die Transporteure frei handelbareWertpapiere (Zertifikate)
erwerben, welche ihnen das Recht geben, während einer bestimmtenPeriode eine
bestimmte Anzahl alpenquerender Strassengüterverkehrsfahrten (Kontingent) vorzunehmen. Die Erstzuteilung der Zertifikate erfolgt entweder gratis oder durch Versteigerung.
Bei handelbaren Kontingenten muss der Bund im Gegensatz zu Abgaben die Abgabenhöhe (Preis) nicht vorgeben, denn dieser ergibt sich sowohl bei der Erstausgabe (Versteigerung) als auch him anschliessendenHandel automatisch über den Markt.
Sind die Zertifikate einmal ausgegeben, so werden sie nicht bei den Erstbesitzern bleiben, sondern ein Handel wird sich einstellen. Diejenigen Transporteure, welche ein Zertifikat brauchen, treten als Nachfrager auf. Anbieter von Zertifikaten sind diejenigen Transporteu-