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Vernehmlassung 2000/13: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 86 Seiten

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Entwurf für das Vernehmlassungsverfahren

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1)-

beschliesst.

1

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung2 wird wie folgt geändert:

Art. 7a (neu) Liste der vertraglich gebundenen Leistungserbrihger

1Der Versicherer muss seinen Versicherten mit der Mitteilungder neuen Prämie eine Liste der vertraglichgebundenen Leistungserbringerzukommen lassen, welche für den Versicherer zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sind.

2Diese Liste darf während eines Kalenderjahres nicht eingeschränkt werden.

IBBI 2000 ...

2SR 832.10