Vorlage
Vernehmlassung 2000/13: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 86 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 38Fedlex · Vorlage
6Verhältnis zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
Mitdem neuen Finanzausgleichsollen Aufgaben, Kompetenzenund Finanzströme zwischen Bund und Kantonen entflochten und die Verantwortlichkeiten
der beidenStaatsebenengeklärtwerden.Im Rahmen der Arbeitenzu einer
Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen wird auch im Bereich der Sozialversicherung eine Aufgabenentflechtung geprüft. Die hier zur Diskussion- stehenden Fragen sind nicht-direkt betroffen.
7 Rechtliche Grundlage
71 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 117 Bundesverfassung.
72 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung notwendigen Regelungskompetenzen (Erlass der Vollzugsbestimmungen) werden dem Bundesrat in Artikel96 KVG delegiert.Im Rahmen dieser Vorlage ist der Bundesrat überdies befugt, in folgenden Bereichen Bestimmungen zu erlassen:
Gesetzliche Grundlage für die Vollstreckungder finanziellen Verpflichtungen der Sicherung der Versorgung (Art. 45)
Versicherten gegenüber den Versicherern (Art. 61a)
Rückgriffsrecht des Wohnkantons (Art. 79)