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Consultazione 2000/13: Legge sull'assicurazione malattie (LAMal) · 86 pagine

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6Verhältnis zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen

Mitdem neuen Finanzausgleichsollen Aufgaben, Kompetenzenund Finanzströme zwischen Bund und Kantonen entflochten und die Verantwortlichkeiten

der beidenStaatsebenengeklärtwerden.Im Rahmen der Arbeitenzu einer

Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen wird auch im Bereich der Sozialversicherung eine Aufgabenentflechtung geprüft. Die hier zur Diskussion- stehenden Fragen sind nicht-direkt betroffen.

7 Rechtliche Grundlage

71 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 117 Bundesverfassung.

72 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung notwendigen Regelungskompetenzen (Erlass der Vollzugsbestimmungen) werden dem Bundesrat in Artikel96 KVG delegiert.Im Rahmen dieser Vorlage ist der Bundesrat überdies befugt, in folgenden Bereichen Bestimmungen zu erlassen:

Gesetzliche Grundlage für die Vollstreckungder finanziellen Verpflichtungen der Sicherung der Versorgung (Art. 45)

Versicherten gegenüber den Versicherern (Art. 61a)

Rückgriffsrecht des Wohnkantons (Art. 79)