Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten
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Aus Sicht der SVP sind die Anliegen des seinerzeitigen Verfassungsauftrages weitgehend erfüllt. Der Bund hat im Jahr 1945 auf dem Weg der Gesetzgebung bestimmt eine Mutterschaftsversicherung einzurichten. Man vertrat damals die Ansicht, dass eine Versicherung zu schaffen sei, welche die Kosten, die bei einer Geburt anfallen, übernommen werden. Mit der Einführung des Versicherungsobligatoriums im KVG ist die Übernahme der Arzt- und Hospitalisationskosten durch die Krankenkassen gesichert worden. Das KVG enthält zudem weitere Regelungen zugunsten der Schwangeren und der stillenden Mütter. Im neuen Arbeitsgesetz ist ausserdem festgehalten, dass Wöchnerinnen während acht Wochen nach der Niederkunft überhaupt nicht und danach bis zur 16. Woche nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden dürfen. Zudem gibt es Schutzbestimmungen für Schwangere und stillende Mütter. Die SVP spricht sich gegen die vorgeschlagene Einführung eines sog. echten Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen aus. Diese Neuerung soll auch den Arbeitnehmerinnen zugute kommen, die nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Die Ausnahmen im Arbeitsgesetz wurden bewusst gewählt. Die SVP sieht deshalb keinen zusätzlichen gesetzlichen Regelungsbedarf.
Die SVP stellt sich ausdrücklich gegen die Parlamentarische Initiative „Revision Erwerbsersatzgesetz – Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter“ von NR Triponez. Es ist für die SVP unverständlich, dass trotz der dreimaligen Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung weite Kreise sich wieder dafür stark machen, dass über die oben genannte gesetzliche Lückenschliessung eine staatliche Mutterschaftsversicherung und ein Anrecht auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub eingeführt werden soll. Viele Einzelarbeitsverträge und diverse Gesamtarbeitsverträge (ca. 85% aller erwerbstätigen Frauen sind versichert) beinhalten heute schon einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 bis 16 Wochen, was von der SVP als sehr positiv bewertet wird. Es ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, weitergehende Regelungen zu treffen. Die Ablehnung der Mutterschaftsversicherung verdeutlicht, dass das Volk angesichts der Finanzierungsprobleme der AHV/IV und explodierender Krankenkassenprämien keinen weiteren Ausbau unseres Sozialstaates wünscht. Die Steuer- und Abgabenlast in der Schweiz sind bereits heute zu hoch.
Der Finanzierungsvorschlag über die Erwerbsersatzkasse entspricht zudem einer Entfremdung des ursprünglichen Zweckes der Erwerbsersatzentschädigung. Die SVP vertritt den Standpunkt, dass die Haushalte der verschiedenen Sozialversicherungen transparent und klar getrennt bleiben müssen. Der EO-Fonds wurde geschaffen, um Personen zu entschädigen, die auf Geheiss des Staates Dienst in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz zu leisten haben. Die Mütter und Väter gilt es zwar von gesellschaftlicher Seite in ihrer enorm verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe zu unterstützen und aufzuwerten; es darf aber nicht so weit kommen, dass Mutterschaft als Staatsangelegenheit betrachtet wird. Aus sozial- und familienpolitischen Überlegungen dürfen nicht zwei Kategorien von Müttern geschaffen werden, die erwerbstätigen und nichterwerbstätigen. Die einen würden von der neuen Regelung profitieren und die anderen nicht. Mutterschaft ist ein Anliegen der ganzen Gesellschaft; es dürfen daher nicht ca. ein Drittel aller Frauen ausgeschlossen werden. Damit alle Mütter von einer Verbesserung ihrer Situation profitieren könnten, könnte sich die SVP hinter einen einmaligen massiven Steuerabzug (nebst den jährlichen Kinderabzügen) im Jahr der Geburt eines jeden Kindes stellen.