Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten
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Schweizerinnen und Ausländerinnen. Der EFS gehört zu den engagierten Befürworterinnen einer Mutterschaftsversicherung.
Der Evangelische Frauenbund der Schweiz EFS geht von den folgenden Überlegungen aus:
• Die erste gemeinsame Zeit von Mutter und Kind ist prägend für ihre künftige Beziehung, und eine gefestigte Beziehung von Mutter und Kind wirkt sich positiv auf die Partnerschaft der Eltern und auf die Familie aus. Es handelt sich beim bezahlten Mutterschaftsurlaub also nicht nur um eine Investition in eine Arbeitnehmerin, die nach der Geburt wieder fit werden muss für den Arbeitsprozess, sondern um eine gesellschaftspolitisch notwendige Aufwendung zugunsten von allen Müttern und Familien.
• Bekanntlich kann die Beziehung zwischen Mutter und Kind am einfachsten und besten durch das Stillen aufgebaut werden. Stillen aber braucht Zeit und kann nicht delegiert werden. Deshalb muss die zeitliche Dauer dieses Mutterschaftsurlaubs in einem Zusammenhang stehen mit der Zeit, da eine Mutter ihr Kind sinnvollerweise stillt.
• Zudem ist es uns aus gleichstellungspolitischer Überlegung wichtig, dass Frauen im gebärfähigen Alter in ihrer beruflichen Entwicklung ihren männlichen Kollegen gleichgestellt sind - zumal sie ja nicht im Voraus wissen, ob sie wirklich gebären werden.
• Schliesslich sind wir überzeugt, dass die Finanzierung eines Mutterschaftsurlaubes solidarisch getragen werden muss; das heisst, wir plädieren für eine Finanzierung über eine Versicherung, die solidarisch finanziert wird.
Der Evangelische Frauenbund der Schweiz EFS begrüsst grundsätzlich, dass eine Regelung für einen Mutterschaftsurlaub gesucht wird, die einen Minimumstandard für alle erwerbstätigen Frauen, die Mütter werden, garantiert. Den Vorschlag, wie er heute vorliegt, können wir deshalb nicht akzeptieren, weil er die selbständig erwerbenden Frauen ausschliesst und weil er die Finanzierung an diejenigen Arbeitgeber und -geberinnen delegiert, die Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigen.
Nochmals: Wir halten die Regelung des Mutterschaftsurlaubes im Arbeitsrecht nicht für sinnvoll, weil damit nur ein Segment der erwerbstätigen Frauen in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubes kommt und weil die Finanzierung einseitig nur Arbeitgebende tragen, die Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigen.
Wir fordern für alle erwerbstätigen Frauen, die geboren haben, einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Längerfristig müssen auch nicht erwerbstätige Frauen einen Anspruch erhalten.
Wir bitten dringend, die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 7. April 2000 in neue Überlegungen einzubeziehen. Wir halten die Finanzierung über die EO als fair. Seit 1953 entrichten die Frauen Beiträge in dieses Sozialversicherungswerk. Nur wenige Frauen leisten Militärdienst oder Zivilschutzdienst und sind damit bezugsberechtigt. Es macht wirklich Sinn, wenn das von Frauen und Männern finanzierte Sozialwerk auch möglichst vielen Frauen und Männern zu Gute kommt - entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen.