Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten
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4. Unsere Mitgliedorganisationen wenden sich mehrheitlich gegen die Idee ei-
ner neuen Sozialversicherung und würden deshalb einer auf 8 Wochen beschränkten Lohnfortzahlungspflicht im Obligationenrecht nicht opponieren. Leider wird eine solche Lösung nicht vorgeschlagen.
5. Nachdem wir mit dem Gewerbeverband massgeblich am Referendum und
der Volksabstimmung vom Juni 1999 mitgewirkt haben, könnten wir aus Glaubwürdigkeitsgründen gegenüber dem Volk keine Vorlage akzeptieren, die dem damaligen Vorschlag systematisch sehr ähnlich ist. Es ist zu anerkennen, dass der Bundesrat mit seinem Vorschlag wenigstens dem Aspekt der «res iudicata» besser Rechnung trägt als gewisse in der Zwischenzeit eingereichte parlamentarische Vorschläge.
6. Unsere Mitglieder beanstanden den Begriff «Urlaub», der zu Verwechslung
mit Ferien führen könnte. Besser wäre, von Absenz, von Freistellung oder Pause zu reden.
7. Viele unserer Mitgliedorganisationen haben für die Regelung der Mutter-
schaft eine GAV-Lösung fortschrittlicher Art vereinbart. Diese gehört jeweils zu einem ausgewogenen Paket von Zugeständnissen, das durch eine eidgenössische Lösung aus der Balance geriete.
SBK: Als Vertreterinnen einer vorwiegend weiblichen Berufsgruppe ist es unser Ziel, uns für einen optimalen Mutterschaftsschutz einzusetzen. Gerade der Pflegeberuf ist ein in jeder Hinsicht äusserst anspruchsvoller Beruf, der für die werdende Mutter und das ungeborene Kind schon bald zur Belastung werden kann. Die extrem angespannte personelle Situation in den Spitälern und Institutionen des Gesundheitswesens sowie das stetig sinkende Image des Pflegeberufes verlangen eine Lösung der angesprochenen Problematik, die diese Tatsache nicht noch zusätzlich verstärkt.
Ein für uns akzeptabler Vorschlag muss von mindestens 14 Wochen bezahltem Mutterschaftsurlaub unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgehen. Wir können eine obligationenrechtliche Lösung nicht unterstützen, da es für uns wichtig ist, dass die Mutterschaftsversicherung für alle erwerbstätigen Frauen, vor allem auch für freiberuflich tätige Krankenschwestern, zum Tragen kommt.
Begründung
• Wie im Begleitbericht festgehalten, basieren die EU-Richtlinien auf mindes-
tens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Dazu kommt die Tatsache, dass die meisten EU-Länder eine grosszügigere Regelung kennen.
• Eine Lösung, die die Leistungen der Mutterschaftsversicherung von der
Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig macht, verkennt die Tatsache, dass die heutige Arbeitswelt von den Arbeitnehmerinnen eine grosse Flexibilität verlangt. Eine solche Lösung würde für Frauen im gebärfähigen Alter eine krasse Benachteiligung bedeuten.
• Die Arbeit als selbständige Krankenschwester erfreut sich immer grösserer
Beliebtheit, obwohl in vielen Fällen nur ein geringes Einkommen erwirtschaftet werden kann. Es ist für uns deshalb unabdingbar, dass die Leistungspflicht der Mutterschaftsversicherung auf alle erwerbstätigen Frauen ausgedehnt wird.