Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
1 Einleitung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2001 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zum Entwurf einer Teilrevision des Asylgesetzes (AsylG) und den damit zusammenhängenden Änderungen im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) sowie im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses hat vom 20. Juni bis 20. September 2001 statt gefunden.
Gesamthaft gingen 86 Stellungnahmen ein. Zur Vorlage haben sich alle Kantone sowie die SVP, FDP, SPS, CVP, CVP-Frauen und die GPS geäussert. Umfangreiche Stellungnahmen gingen auch von der SFH und dem UNHCR ein.
Anlass für die Revisionsvorschläge sind erste Erfahrungen mit dem per 1. Oktober 1999 in Kraft getretenen total revidierten Asylgesetz sowie die gesetzgeberische Umsetzung verschiedener von der paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen“ im März 2000 vorgeschlagener Massnahmen zur Einführung finanzieller Anreize im Asylbereich.
Die Hauptpfeiler des Entwurfes der Teilrevision des Asylgesetzes bilden die Bestimmungen über die Drittstaatenregelung, die Ersatzmassnahmen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen sowie die Neuausrichtung bei der Subventionierung der Kantone.
Die Drittstaatenregelung wird von den meisten Kantonen tendenziell begrüsst, währenddem die sozialen Partner diese als zu restriktiv empfinden. Gerade umgekehrt ist die Haltung bei den Ersatzmassnahmen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen. Das Idee des neuen Abgeltungssystems wird von den Kantonen mehrheitlich begrüsst, jedoch seien bei der konkreten Umsetzung noch zu viele Fragen offen, um definitiv dazu Stellung zu nehmen.
Zahlreiche Stellungnahmen gingen auch zu Themen ein, die nicht Gegenstand des Vernehmlassungsberichtes sind. Gefordert wurde insbesondere die Überprüfung der 24-Stunden-Frist für das Einreichen eines Gesuchs um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach Artikel 112 Asylgesetz, die gesetzliche Verankerung von Verfahrensfristen für das Bundesamt für Flüchtlinge und die Asylrekurskommission, die unentgeltliche Rechtsvertretung für Asylsuchende und die Anpassung des AHV- und IV-Gesetzes, um die administrativen Abläufe im Sozialversicherungsbereich für Asylsuchende zu vereinfachen.