Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/17: Asylgesetz, Teilrevision · 71 Seiten
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FMH: Es sei auf gesetzlicher Stufe ein vertrauensärztlicher Dienst einzuführen, welcher dem Bundesamt hilft, die medizinischen Berichte kritisch und unvoreingenommen zu würdigen.
FMH: (nimmt Bezug auf Art. 46 und 48) Die zwangsweise durchgeführten Wegweisungen sind künftig vom Bund selber durchzuführen oder derer Durchführung wirksamer zu koordinieren. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften erarbeitet Empfehlungen in diesem Bereich aus.
LU: In Art. 29 Abs. 1 soll die Frist für die kantonale Anhörung von 20 auf 30 Tage erhöht werden.
SKOS: Sprachbereinigung: Das Wort Fürsorge ist im Asylgesetz generell durch Sozialhilfe zu ersetzen.
SFH: fordert, dass ein Integrationsartikel ins Gesetz aufgenommen wird.
ARK: Änderungen, die vom Bundesrat bereits in der Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedet worden sind, wurden nicht berücksichtigt. Dies betrifft Art. 12 (Zustelladresse), Art. 42 und 111 Abs. 1 AsylG.