Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

9.2 Stellungnahme der einzelnen Vernehmlassungsteilnehmer zu den gestellten Fragen

Grundsätzliche Bemerkungen

Tabelle 2: Allgemeines

V-Nr. Abkürzung Anträge

1.00 FDK Die Finanzdirektorenkonferenz hat den Bericht und Entwurf der Expertengruppe „Reform

der Währungsordnung“ mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Wir sind mit wenigen Ausnahmen mit dem Entwurf einverstanden. Insbesondere bringen wir Vor-

behalte bei der vorgesehenen Gewinnausschüttung an.

1.01 ZH Wir schliessen uns den Erwägungen der vom EFD eingesetzten Expertengruppe „Reform

der Währungsordnung“ weitestgehend an. Die im Vordergrund stehenden Revisionspunkte erachten wir als sinnvoll und zweckmässig. Sie tragen den zukünftigen Aufgaben der SNB sowie den veränderten Bedürfnissen der Finanzmarktteilnehmer gebührend

Rechnung. Lediglich im Hinblick auf die Wahlkompetenz für den Bankrat würden wir

eine verstärkte Berücksichtigung der tatsächlichen Aktionärsstruktur begrüssen, indem den

Kantonen ein höheres Gewicht beigemessen wird.

1.02 BE Wir sind mit dem Gesetzesentwurf und dem Expertenbericht grundsätzlich einverstan-

den.

1.03 LU Wir halten den vorliegenden Gesetzesentwurf als eine taugliche Anpassung an die heu-

tigen Rahmenbedingungen. Insbesondere unterstützen wir die Absicht, dass entgegen früheren Entwürfen das Gesamtinteresse des Landes deutlicher postuliert ist. Es ist jedoch von grosser Bedeutung, dass nicht nur aus den Materialien, sondern auch aus dem Gesetzestext selbst hervorgeht, dass Preisstabilität als Hauptaufgabe der SNB nicht Selbstzweck bleiben darf. Aus diesem Grunde schlagen wir an den entsprechenden Stellen Präzisierungen der Gesetzesartikel vor.

Alle unsere Bemerkungen und Vorschläge sind aus dem Bestreben entstanden, dass die

SNB im Interesse der gesamten schweizerischen Volkswirtschaft wirken muss und ihr Vermögen und ihre Gewinne als Eigentum des Volkes zu betrachten sind.

1.05 SZ Wir beurteilen die Kernelemente der Revision positiv.

1.06 OW Wir haben den Bericht und Entwurf der Expertengruppe „Reform der Währungsordnung“

mit Interesse zur Kenntnis genommen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind wir mit dem Entwurf für eines revidierten Nationalbankgesetzes einverstanden. Insbesondere

bringen wir Vorbehalte bei der vorgesehenen Gewinnausschüttung an.

1.07 NW Im Grundsatz sind wir mit dem Entwurf einverstanden. Die grössten Vorbehalte brin-

gen wir allerdings bei der Gewinnausschüttung an.

1.08 GL Wir sind mit wenigen Ausnahme mit dem Entwurf einverstanden. Allerdings möchten wir

einige Vorbehalte zur vorgesehenen Gewinnausschüttung anbringen. Trotzdem begrüsst der Kanton Glarus die Tatsache, dass das heutige in vielen Teilen veraltete Natio-

nalbankgesetz revidiert werden soll.

1.10 FR Nous sommes d'accord avec le projet, à quelques exceptions près. Nous avons notamment

des réserves en ce qui concerne la détermination du bénéfice à distribuer.

1.11 SO Wir beschränken uns in unserer Stellungnahme auf Problembereiche, welche für die Kan-

tone von Bedeutung sind. So verzichten wir auf eine Stellungnahme zur geplanten Einführung von Mindestreserven für Banken sowie zur Überwachung von bargeldlosen Zahlungssystemen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB).

Wir sind grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden. In einigen Punkten, insbesondere bei der vorgesehenen Gewinnausschüttung, bringen wir in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren Vorbehalte an.

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