Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
Tabelle 9: Art. 7 Rechenschaftspflicht und Information
V-Nr. Abkürzung Anträge
1.01 FDK Die Unabhängigkeit der SNB, für welche es anerkannte Gründe gibt, bedingt, dass sich die Bevölkerung ein objektives Bild über den Leistungsausweis ihrer Notenbank machen
kann. Je grösser die Unabhängigkeit ist, die einer Zentralbank gewährt wird, desto klarer muss die betreffende Institution zur Rechenschaft verpflichtet werden. Die
Nationalbank muss deshalb einer regelmässigen und gründlichen Informationspflicht unterliegen.
Die Finanzdirektorenkonferenz begrüsst die Vorschläge der Expertengruppe betreffend Rechenschaftspflicht und Information. Wichtig erscheint uns die Feststellung, dass die
Berichtspflicht der SNB gegenüber der Bundesversammlung primär ex post erfolgt,
d.h. eine Erläuterung und Begründung ihrer Geld- und Währungspolitik, nicht aber eine Bekanntgabe geldpolitischer Absichten. Damit kann verhindert werden, dass ein unerwünschter politischer Einfluss auf die SNB ausgeübt wird und dass Parlamentsmitglieder über einen Informationsvorsprung gegenüber den Finanzmärkten und dem Publikum verfügen. Im Zentrum der Berichterstattung soll die Transparenz und Verantwortlichkeit der Geldpolitik stehen. Den oft gehörten Forderungen nach Veröffentlichung der Sit-
zungsprotokolle oder des individuellen Abstimmungsverhaltens stehen wir negativ gegenüber.
1.01 ZH Im Rahmen einer transparenten und nachvollziehbaren Geschäftspolitik sind die vorge-
schlagenen Anpassungen sowie die Erweiterung des Adressatenkreises bezüglich der formellen Rechenschaftspflicht der SNB zu befürworten. Neben den bereits bisher
mehrmals jährlich stattfindenden Aussprachen mit dem Bundesrat erachten wir die vorgeschlagene Periodizität der Rechenschaftsablage gegenüber dem Parlament (zweimal jährlich) und der Öffentlichkeit (mindestens einmal jährlich) als ausreichend.
1.03 LU Die Unabhängigkeit der SNB, für welche es anerkannte Gründe gibt, bedingt, dass sich die Bevölkerung ein objektives Bild über den Leistungsausweis ihrer Notenbank machen kann. Je grösser die Unabhängigkeit ist, die einer Zentralbank gewährt wird, desto kla-
rer muss die betreffende Institution zur Rechenschaft verpflichtet werden. Die SNB muss deshalb einer regelmässigen und gründlichen Informationspflicht unterliegen.
Als Pendant zur Unabhängigkeit der SNB wird daher im neuen Nationalbankgesetz richtigerweise eine Rechenschafts- und Informationspflicht der SNB gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit verankert (Art. 7 E-NBG). Schon heute orientiert die SNB die Öffentlichkeit mindestens einmal im Jahr über ihre geldpolitischen Ziele und Absichten. Ebenfalls veröffentlicht sie vierteljährlich Berichte zur Entwicklung der Realwirtschaft und der monetären Märkte sowie wöchentlich wichtige geldpolitische Daten. Effektiv neu wäre, dass die SNB zweimal jährlich den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung ihre Politik erläutern müsste. Der regelmässige Dialog zwischen der SNB einerseits und den politischen Behörden bzw. der Öffentlichkeit andererseits ist von
zentraler Bedeutung. Wir begrüssen die vorgeschlagene Form sowie die Kadenz der
Rechenschaftsablage. Nur wenn ein regelmässiger Austausch stattfindet, kann erreicht werden, dass sich die konjunkturpolitischen Massnahmen der politischen Behörden und der SNB ergänzen und nicht neutralisieren.
Die Pflicht des Direktoriums der SNB, den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung zweimal jährlich ihre Politik zu erläutern, darf jedoch dessen Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Andernfalls würde Art. 7 Abs. 2 E-NBG zum "Einfallstor", durch welches die Unabhängigkeit der SNB gefährdet würde. Die Berichterstattung der SNB gegenüber der Bundesversammlung erfolgt denn auch primär ex post, d.h. sie beinhaltet eine Erläuterung und Begründung ihrer Geld- und Währungspolitik, nicht aber eine Bekanntgabe geldpolitischer Absichten. Damit kann verhindert werden, dass ein unerwünschter politischer Einfluss auf die SNB ausgeübt wird und Parlamentsmitglieder über einen Informationsvorsprung gegenüber den Finanzmärkten und dem Publikum verfügen. Im Zentrum der Berichterstattung soll die Transparenz und Verant-