Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
1.04 UR Die Vorgaben gehen zu wenig weit. Gegen die regelmässige Berichterstattung der SNB
gegenüber dem Bundesrat ist nichts einzuwenden. Hingegen müsste die SNB zusätzlich
auch dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmässig Red und Antwort stehen.
Das Problem eines allfälligen Informationsvorsprunges von Parlamentsmitgliedern kann vermieden werden, wenn die Veranstaltungen direkt den Medien zugänglich gemacht werden. Hier mögen die USA und England als Beispiel dienen. Zudem kann nicht bestritten werden, dass hohe Transparenz eine hohe Glaubwürdigkeit zur Folge hat: Deshalb sollte im Interesse eines starken Frankens und letztendlich auch im Interesse des Fi-
nanzplatzes Schweiz die Geldpolitik der SNB möglichst transparent sein.
1.05 SZ Wir legen Wert auf die Unabhängigkeit der Nationalbank. Diese Unabhängigkeit ver-
pflichtet zur Information und Rechenschaftsablage. Es ist richtig, diese Rechenschaftspflicht gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit zu verankern. Wir möchten aber anregen, die Berichterstattung vor den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung auf die „getroffenen Entscheide im Rahmen der Geld- und Währungspo-
litik“ einzuschränken.
1.06 OW Die Unabhängigkeit der SNB, für welche es anerkannte Gründe gibt, bedingt, dass sich die
Bevölkerung ein objektives Bild über den Leistungsausweis ihrer Notenbank machen kann. Sie umfasst damit die funktionelle, institutionelle, finanzielle und personelle Unabhängigkeit. Je grösser die Unabhängigkeit der SNB ist, desto klarer muss sie zur Re-
chenschaft verpflichtet werden. Die SNB muss deshalb einer regelmässigen und gründlichen Informationspflicht unterliegen.
Die Vorschläge der Expertengruppe betreffend Rechenschaftspflicht und Information werden begrüsst. Wichtig erscheint, dass die SNB bei der Berichtspflicht gegenüber der Bundesversammlung wohl eine Erläuterung und Begründung ihrer Geld- und Währungspolitik abgibt, nicht aber die geldpolitischen Absichten, um einen unerwünschten politischen Absichten, um einen unerwünschten politischen Einfluss auf die SNB zu verhindern. Ebenso kann durch eine solche Berichterstattung vermieden werden, dass Parlamentsmitglieder über einen Informationsvorsprung verfügen. Im Zentrum der Be-
richterstattung soll die Transparenz und Verantwortlichkeit der Geldpolitik stehen.
1.07 NW Mit der Ausgestaltung und der vorgeschlagenen Periodizität sind wir einverstanden.
1.08 GL Je grösser die Unabhängigkeit einer Zentralbank ist, desto klarer muss eine solche Institu-
tion zur Rechenschaft verpflichtet werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Nationalbank einer regelmässigen und gründlichen Informationspflicht unterliegt. Es fragt sich, ob der Bundesrat die richtige Instanz ist, um der Rechenschaftspflicht zu genügen, oder ob der Kreis auf das Parlament und die Öffentlichkeit ausgeweitet werden sollte. Demgegenüber stehen die Befürchtungen, dass bei einer solchen Ausdehnung die Möglichkeit bestehen könnte, dass politischer Einfluss auf die SNB ausgeübt würde.
Da eine Zentralbank von der Politik unabhängig sein soll, sind wir der Meinung, dass die
Vorschläge der Expertengruppe betreffend Rechenschaftspflicht und Information
richtig sind und die Berichterstattungspflicht gegenüber der Bundesversammlung die Geld- und Währungspolitik, nicht aber die Bekanntgabe der geldpolitischen Absichten umfasst.
1.09 ZG Wir begrüssen es, dass die grosse Unabhängigkeit der SNB durch klare Rechenschafts-
pflichten gegenüber der Öffentlichkeit fixiert wird. Nur so kann eine gewisse Transparenz der Geschäfte gewährt bleiben. Die Pflicht des Direktoriums der SNB, den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung zweimal jährlich ihre Politik zu erläutern,
begrüssen wir; dies darf aber keinesfalls die Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit
der SNB beinträchtigen. Gemäss Expertenbericht soll diese Rechenschaftsablage gegenüber dem Parlament rückwärtsorientiert erfolgen. Diese Präzisierung erscheint uns sehr wesentlich, ansonsten unter Umständen ein unerwünschter politischer Einfluss auf die SNB ausgeübt werden könnte und zudem Parlamentsmitglieder über einen Informationsvorsprung gegenüber den Finanzmärkten und dem Publikum verfügen würden.