Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/8: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 9 Seiten
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2. Einleitung
Nationalrat Simon Epiney (heute Ständerat) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative vom 9. Dezember 1998, das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG bzw. Lex Koller; SR 211.412.41) so zu ändern, dass Weiterveräusserungen von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels unter Personen im Ausland nicht mehr dem Bewilligungskontingent angerechnet werden. Am 3. Oktober 1999 gab der Nationalrat der Initiative Folge. Seine Kommission für Rechtsfragen arbeitete hierauf einen Vorentwurf mit erläuterndem Bericht aus. Zudem beschloss die Kommission, auch eine Änderung der Bestimmung über die Pflicht zur schrittweisen Herabsetzung der Bewilligungskontingente in die Vernehmlassung zu geben, ohne aber in dieser Frage Anträge zu stellen.
Mit Beschluss vom 16. März 2001 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ein Vernehmlassungsverfahren über deren Vorentwurf und erläuternden Bericht durchzuführen. Mit Rundschreiben vom gleichen Tag hat das EJPD die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, interessierte Verbände und Organisationen sowie das Bundesgericht zur Stellungnahme bis am 15. Juni 2001 eingeladen.
Es sind 53 Vernehmlassungen eingegangen. Stellung genommen haben:
- 24 Kantone
- 5 politische Parteien
- 20 Organisationen
Das BGer, ZH und AI sowie die BPUK teilen ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit.
3. Generelle Einschätzung der Vorlage
Die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vorgeschlagene Änderung wird im Grundsatz von einer grossen Mehrheit, nämlich von 23 der 24 Kantone (AG nimmt nur zum Vorschlag betreffend Aufhebung der Pflicht zur schrittweisen Herabsetzung der Bewilligungskontingente Stellung), der FDP und der LPS sowie allen 20 Organisationen, unterstützt.
Drei politische Parteien lehnen die vorgeschlagene Änderung ab. Nach Auffassung der SVP ist aus Rücksicht auf die Ablehnung der BewG-Änderungsvorlage durch das Schweizer Volk im Jahre 1995 und im Hinblick auf die Lockerungen bei Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zum jetzigen Zeitpunkt von einer weiteren Änderung abzusehen und müssen zuerst die Auswirkungen der bilateralen Abkommen abgewartet werden. Für die CSP drängt sich eine Gesetzesänderung aus den gleichen Gründen nicht auf. Die SD lehnen alle im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderung aus grundsätzlichen Überlegungen ab.