Vorlage

Vernehmlassung 2003/4: Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) · 4 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ... 1,

beschliesst:

I

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19972 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel nach Art. 57a

Vierter Titelbis: (neu) Vernehmlassungsverfahren

Art. 57b (neu) Zweck

1Das Vernehmlassungsverfahren bezweckt die Mitwirkung der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise an der Entscheidfindung des Bundes.

2 Es soll Aufschluss geben über die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz des Vorhabens.

Art. 57c (neu) Gegenstand

1 Ein Vernehmlassungsverfahren findet statt bei Vorhaben von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher oder kultureller Tragweite.

2 Ein Vernehmlassungsverfahren findet namentlich statt zu :

a. Verfassungsänderungen;

b. grundlegenden Gesetzesbestimmungen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 Buchstaben a - g der Bundesverfassung3;

c. völkerrechtlichen Verträgen, die dem Referendum unterliegen und grundlegende Bestimmungen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 Buchstaben a - g der Bundesverfassung enthalten,

d. wichtigen Verordnungen im Sinn von Absatz 1.

1BBl …

2 SR 172.010

3 SR 101 1999–......