Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/103: Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative und Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte · 203 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 42Fedlex · Ergebnisbericht
Bundeskanzlei: Volksrechtsreform und Revision BPR. Vernehmlassungsergebnisse 2004/05 p. 42/203 Chancellerie fédérale: Réforme des droits populaires et révision de la LDP. Résultats de la consultation
Cancelleria federale: Riforma dei diritti politici e revisione della LDP. Risultati della consultazione
Ergebnisse geben den Sitzanspruch der Listen innerhalb des Kantons wieder. Der Divisor wird dabei für jeden Kanton so festgelegt, dass mit diesem Verfahren sämtliche Sitze, die diesem Kanton zustehen, auf die Listen verteilt werden. – Mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung kann die systematisch bedingte Benachteiligung kleiner Parteien, die das heute gängige Divisorverfahren mit Abrundung mit sich bringt, vermieden werden: Kleine wie grosse Parteien haben gleiche Chancen, von einem Aufrunden zu profitieren bzw. sich ein Abrunden gefallen lassen zu müssen. Damit entfiele die Notwendigkeit, mit dem (intransparenten) Instrument der Listenverbindung korrigierend eingreifen zu müssen." (ZH)
182. "Die Aufhebung der Unterlistenverbindung würde im Kanton Bern zu einem
tiefen Einschnitt in das Wahlsystem führen. Die grossen Parteien könnten nicht mehr getrennte Männer- und Frauenlisten einreichen und zugleich die Listen mehrparteiig verbinden lassen. Die heute geltende Praxis mit den mehrparteiigen Listenverbindungen (z. B. SVP/FDP, SP/GFL, usw.) und den Listen derselben Partei (Männer- und Frauenlisten, Junglisten) hat sich bewährt und ist ein fester Bestandteil der Listengestaltung im Kanton. - Es ist schwer vorstellbar, dass die Parteien auf die Blockbildung verzichten wollen und es ist anzustreben, dass Frauenlisten eingereicht werden können, welche in einer Unterlisten-verbindung zu den Männerlisten stehen. Im Schreiben der Bundeskanzlei vom 18. Dezember 2002 (Leitfaden) wird unter Buchstabe w ausdrücklich auf die Frauenlisten zur Förderung der Chancengleichheit hingewiesen. – Der Regierungsrat beantragt die Beibehaltung des geltenden Rechts mit den Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen." (BE)
183. "Dagegen lehnen wir die zur Diskussion gestellte Variante ab, den Erlass des
Unterschriftenquorums ohne Streichung der Unterlistenverbindung zuzulassen. Es ist zu befürchten, dass diese Variante zu einem Anwachsen der Listenzahl in den Kantonen führen könnte, was mit massiven Mehrkosten für die Kantone bei der Papierbeschaffung, dem Druck und der Verteilung aller Listen an die Stimmberechtigten verbunden wäre. – Es ist zu befürchten, dass diese Variante zu einem Anwachsen der Listenzahl in den Kantonen führen wird. Damit wären massive Mehrkosten bei der Papierbeschaffung, dem Druck und der Verteilung aller Listen an die Stimmberechtigten verbunden, die von den Kantonen zu tragen wären. Das Anwachsen der Listenzahl würde auch zu einem erheblichen zusätzlichen Zeitdruck bei der Kontrolle aller Wahlvorschläge führen. Aus diesen Gründen lehnen wir diese Variante ab." (LU)
184. "Nidwalden ist ein Majorzkanton und verzichtet folglich auf eine
Stellungnahme." (NW)
185. Concernant FR, cf. commentaire sous ch. 32 ci-dessus. "Nous soulignons par
ailleurs que dans le canton de Fribourg, lors des élections cantonales et communales, les listes ne peuvent “même” pas être apparentées (cf. art. 66 LEDP; RSF 115.1)." (FR)
186. "Die (…) Variante 'Erleichterung beim Unterzeichnerquorum (BPR Art. 24)
ohne Streichung der Unterlistenverbindungen' lehnen wir (…) entschieden ab. Dies würde zu einem starken Anwachsen der Listenzahlen führen mit den bekannten nachteiligen Folgen für die Kantone, die Gemeinden und die Stimmberechtigten. – In keinem Fall; wird strikte abgelehnt." (SO)
187. "Klar abgelehnt wird aber die vorgeschlagene Variante 'Erlass des
Unterschriftenquorums ohne Streichung der Unterlistenverbindung'. Eine solche Regelung würde – auch in einem kleinen Kanton – zu einem nicht unbedeutenden Anwachsen der Listenzahl führen. Dies wiederum würde einen erheblichen zusätzlichen Zeitdruck bei der Kontrolle der Wahlvorschläge und massive Mehrkosten bei Papierbeschaffung, Druck und Verteilung aller Listen bedeuten. Wenn der Bund tatsächlich eine solche Regelung will, dann hat er dafür auch die Kosten zu übernehmen." (SH)