Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/13: Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) · 486 Seiten

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l'immeuble et les propriétaires des locaux en cas de dysfonctionnement, les relations entre propriétaires de droits de volume avec d'éventuels locataires, respectivement sous-locataires. Cela démontre la complexité extrême de cette nouvelle forme de propriété qui ne présente, selon nous, aucun intérêt réel.

Nous doutons également du fait que cette institution favorise, comme escompté, l'accession à la propriété. Certes, le capital nécessaire à l'acquisition d'un objet en droit de volume est moins élevé; il n'en demeure pas moins qu'il convient de tenir compte, dans l'appréciation économique globale liée à cet investissement, de la redevance périodique versée au propriétaire des installations communes.

Enfin, les investisseurs consultés à ce sujet ne voient pas l'attrait financier de cette nouvelle institution. Ils y voient, au contraire une aventure risquée engendrant de nombreuses obligations et de grandes responsabilités financières liées à une incertitude juridique certaine.

La facilitation de l'accession à la propriété passe selon par une simplification des procédures et non par la mise en d'un nouveau droit réel inapplicable en pratique.

HEV: Die Förderung des Wohneigentums gehört zu den Grundanliegen des HEV Schweiz. Der HEV Schweiz setzt sich insbesondere für eine Vergrösserung des Wohneigentümeranteils in der Schweiz ein. Die Einführung des Stockwerkeigentums auf eidgenössischer Ebene hat bereits einen guten Beitrag dazu geleistet. Vor allem in den letzten Jahren ist der Eigentümeranteil dank der stark gewachsenen Zahl von Stockwerkeigentümern auf rund 35 % angestiegen. Das Stockwerkeigentum als Eigentumsform wird aufgrund der demographischen Veränderungen vermutlich weiter an Bedeutung gewinnen. Förderungsmassnahmen zur Stärkung des - immer noch zu tiefen - Wohneigentümeranteils sind jedoch weiterhin unabdingbar, damit der Wohneigentümeranteil in der Schweiz ein europäisches Niveau erreichen kann. Der HEV Schweiz ist auch offen gegenüber neuen Eigentumsformen, die geeignet sind zu einer grösseren Verbreitung des Wohneigentums beizutragen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich dabei auch tatsächlich um ein "Rechtsgebilde" handelt, das den Namen Eigentum verdient. Keinesfalls unterstützen kann der HEV Schweiz eine neue Rechtsform, die einer weiteren Aushöhlung des Instituts Eigentum Vorschub leisten.

Der Weg eines erleichterten, d.h. günstigeren Zugangs zum Wohneigentum im Sinne eines Raumeigentums über ein modifiziertes Baurecht wird von uns zwar nicht grundsätzlich als falsch angesehen. Die vorgeschlagene Lösung ist jedoch unausgereift. Zentrale Punkte sind nicht geregelt. Das zeigt sich auch im unreflektierten pauschalen Verweis auf die mietrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Raumrechtszinses. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, man habe diesen Pauschalverweis leichtfertig gewählt, ohne sachliche Kenntnis der heutigen Praxis. Soll das neu zuschaffende Raumrecht tatsächlich zu einer Steigerung der Wohneigentumsquote beitragen, so muss es sowohl für den Raumrechtsnehmer (Raumeigentümer) als auch den Raumrechtsgeber (Investor/Gebäudeeigentümer) attraktiv sein. Zu vermeiden sind dabei Pauschalverweise zur unreflektierten Übernahme von Bestimmungen aus anderen Rechtsgebieten, die sachlich nicht zum Wohneigentum passen.