Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/13: Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) · 486 Seiten

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Der Schaffung eines Register-Schuldbriefs wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass seine Einführung unter dem Strich zumindest kostenneutral ist. Die Gebühren im neuen Grundbuchrecht dürfen keine Steuerkomponenten enthalten. Bei der Überarbeitung der Vorlage muss auch das Problem angepackt werden, dass im heutigen Immobiliengeschäft noch zu vieles kantonal geregelt ist.

EK: Sur un plan général, elle salue la volonté de répondre aux besoins actuels par

cette révision du Code civil d’une grande ampleur. Si, dans l’ensemble, cette révision permettra de clarifier et d’améliorer le droit réel immobilier et le droit du registre foncier, sur certains points, comme l’hypothèque légale et la "petite propriété du logement ", elle tend à créer quelques complications.

FRI: Sur un plan général, nous entrons en matière sur la révision proposée qui pré-

sente des innovations bienvenues dans différents domaines, bien que parfois, difficilement applicables en pratique. Comme vous pourrez le constater, la seule proposition qui suscite de notre part une farouche opposition est l'institution de la "petite propriété" ou droit de volume, pour les raisons que nous développons ci-dessous.

HEV: Der HEV Schweiz steht der vorgeschlagenen Revision in weiten Teilen positiv

gegenüber. Die Vorschläge enthalten begrüssenswerte Klärungen in etlichen Bereichen, wie etwa beim Bauhandwerkerpfandrecht. Sie tragen sodann der geltenden Praxis Rechnung, deren Verankerung im Gesetz der Verbesserung der Rechtsicherheit dienlich ist. Besonders wertvoll ist sodann die konsequente Stärkung der Publizitätswirkung des Grundbuches, insbesondere durch den Schutz gutgläubiger Erwerber vor nicht eingetragenen unmittelbaren gesetzlichen Grundpfandrechten.

kf: Es handelt sich hier um die grösste Teilrevision des Immobiliarsachen- und

Grundbuchrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches im Jahre 1912. Es war Zeit, das Zivilgesetzbuch an die heutigen Verhältnisse anzupassen, denn gewisse Bestimmungen haben der geltenden Praxis nicht mehr Rechnung getragen (wie z.B. die Abschaffung der Gült, die in der heutigen Lebenswirklichkeit eine immer verschwindende Rolle spielt). Das Konsumentenforum kf begrüsst im Ganzen diese Teilrevision, denn gewisse Neuerungen verankern im Gesetz eine Verbesserung der Rechtssicherheit.

SBV: Wir begrüssen grundsätzlich die bevorstehende Teilrevision des Schweize-

rischen Zivilgesetzbuches (nachfolgend ZGB genannt). Die geplante Revision umfasst rund hundert Artikel und ist damit die wohl wichtigste Revision seit Bestehen des ZGB. Sie muss deshalb mit grösster Sorgfalt realisiert werden.

Wir begrüssen insbesondere folgende Grundsätze:

• Einführung eines papierlosen Registerpfandes unter Beibehaltung des bisherigen Schuldbriefes und der Grundpfandverschreibung;

• Bereinigung des Bauhandwerkerpfandrechtes;

• Ausdehnung der Ausschlussmöglichkeit beim Miteigentum von 30 auf 50 Jahre;

• Verbesserung der Informationsfunktion des Grundbuches;