Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/13: Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) · 486 Seiten
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mungen über die Bereinigung von bedeutungslosen Grundbucheinträgen praktikabler auszugestalten.
Parteien / Partis politiques / Partiti politici
CVP: Die CVP Schweiz befürwortet die Schaffung eines papierlosen Schuldbriefes,
die Änderung des Bauhandwerkerpfandrechts sowie die Einführung eines "kleinen Wohneigentums". Insgesamt stellt die CVP Schweiz fest, dass der Vorentwurf unausgereift ist und etliche juristische Unzulänglichkeiten enthält.
Die CVP Schweiz schlägt dem Bundesrat vor, die Revision in einer einzigen Botschaft dem Parlament zu überweisen, diese aber in zwei Vorlagen zu unterteilen. Das "kleine Wohneigentum" ist als eigene Vorlage zu behandeln. Dieses Rechtsinstitut ist ein Novum und verdient eine separate und vertiefte Prüfung.
FDP: In Einzelfragen jedoch vermag der Gesetzesentwurf nicht zu überzeugen und
wird diesbezüglich zur Überarbeitung zurückgewiesen. Vermisst werden zudem auch über rein rechtstechnische Darlegungen hinausgehende Ausführungen grundsätzlicher Art über die wirtschaftliche Bedeutung der Revision sowie deren (mindestens geschätzte) Folgen in finanzieller und organisatorischer Hinsicht zu Lasten der betroffenen Privaten und der Gemeinwesen (insbesondere der Grundbuchämter). (…) Infolge der juristischen Komplexität der Vorlage können in diesem Stadium der Gesetzesarbeit noch nicht alle Konsequenzen und Folgen jeder einzelnen neuen oder geänderten Bestimmung bedacht bzw. nachvollzogen werden. Wir behalten uns daher ausdrücklich weiterführende und/oder abweichende Stellungnahmen in der weiteren politischen Umsetzung der Revisionsarbeiten im Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht vor.
SVP: Zentrale Punkte der Revision, so etwa das Raumrecht, das Nachbarrecht, wie
auch Punkte beim Bauhandwerkerpfandrecht sind aus wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Sicht nicht tragbar. Die SVP lehnt deshalb die vorgeschlagene Teilrevision des ZGB in weiten Teilen ab.
Übrige Teilnehmer / Autres Participants / Altri Partecipanti
bauenschweiz: Der Vorentwurf umfasst gegen hundert Artikel und stellt damit - wie
Sie zutreffend feststellen- im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts die grösste Teilrevision des ZGB dar. Allerdings handelt es sich bei einem Grossteil der Vorschläge um relativ technische Aspekte, zu denen wir uns aus der übergeordneten politischen Sicht eines Dachverbands nicht äussern. Ebenfalls keine Stellung werden wir zur Frage der Einführung des papierlosen Schuldbriefs nehmen, während wir die Einführung eines Raumrechts jedenfalls in der vorgeschlagenen Fassung ablehnen. Die vorgeschlagene Konstruktion vermischt nämlich mietrechtliche, dienstbarkeitsrechtliche sowie miteigentums- und stockwerkeigentumsrechtliche Aspekte miteinander, ist kaum praxistauglich, dürfte auch kaum genügend attraktiv sein, um eine grössere Nachfrage zu generieren und verweist schliesslich in unsachgerechter Weise auf die Bestimmungen über die Mietzinsgestaltung. Bezüglich der Ausdehnung des Formzwanges zur öffentlichen Beurkundung auf grundsätzlich sämtliche Grunddienstbarkeitsverträge haben wir grosse Zweifel, ob dies tatsächlich nötig und verhältnismässig ist, zumal auch bei bereits nach geltender Rechtslage beurkundungsbedürftigen Geschäften nicht immer zureichende vertragliche