Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Die Vergütung von Lehre im Sinne von Ausbildung haben auch die Versicherer mitzutragen. Es kann nicht angehen, dass die Finanzierung nur von der öffentlichen Hand übernommen werden soll.

Antrag:. . .. Die Vergütung darf keine Kostenanteile für Lehre und

Forschung enthalten, hingegen werden die Ausbildungskosten

mitberücksichtigt.

Die Investitionsentscheide sollten zukünftig zwingend von den

zuständigen Trägerschaften gefällt werden.

49 3 Bei der Finanzierung von Lehre und Forschung wird vorgeschlagen, SCG beim aktuellen Gesetzestext von Artikel 49 Absatz 3 zu bleiben. Das heisst, dass alle Kosten der Aus- und Weiterbildung des medizinischen Personals von der Übernahme durch die Krankenversicherung

ausgeschlossen werden. Die Ausbildung der Chiropraktoren beinhaltet in aller Regel auch Assistententätigkeit im Spital. Diese Regelung, die sich heute durchsetzt und wohlbegründet erscheint, wird durch die archaisch anmutende Finanzierungsbestimmung massiv erschwert. Wir

beantragen, zur Formulierung der letzten Revisionsvorschläge

zurückzukehren:„Die Vergütungen dürfen keine Kostenanteile für

Forschung und universitäre Lehre enthalten".

49 3 Der Einbezug von Investitionen in die Spitalfinanzierung ist unabdingbar, SBV wenn wettbewerblich gleich lange Spiesse zwischen öffentlichen und privaten Spitalleistungserbringern geschaffen werden sollen.

Privatspitäler haben bis anhin Investitionskosten weitgehend selber getragen, im Gegensatz zu den öffentlichen Spitälern. Spitalpreise müssen daher die Investitionskosten einbeziehen. Auch sind die

bisherigen Investitionen der öffentlichen Hand für die öffentlichen Spitäler angemessen zu aktivieren; ohne einen derartigen Schritt, der im Gesetz normativ zu regeln ist, würden Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten privater Spitalleistungserbringer in grossem Masse weiter bestehen und hätten existenzgefährdende Auswirkungen für die Privatspitäler.

49 3 Es ist nicht zu bestreiten, dass das Gesundheitswesen wirtschaftliches SVPK Wachstum regional wie national bewirkt. Spitalbetriebe üben

Mehrfachfunktionen aus, die bezogen auf die "anrechenbaren Kosten" Differenzierungen rechtfertigen. Allerdings ist die Ausbildung von

Pflegepersonal und Medizinern nur zu beschränkten Teilen nicht auch für den Spitalbetrieb unerlässlich. Assistenzärzte und angehende

Pflegefachleute ebenso wie medizintechnisch Auszubildende tragen in erheblichem Masse zu Spitalleistungen bei, unbesehen um deren

Begleitung durch Ausbildner. Eine Ausklammerung der

Ausbildungskosten bei der Spitalfinanzierung lässt sich unter dieser Betrachtungsweise nicht rechtfertigen.

Der Einbezug von Investitionen in die Spitalfinanzierung ist unabdingbar, wenn wettbewerblich gleich lange Spiesse zwischen öffentlichen und privaten Spitalleistungserbringern geschaffen werden sollen.

Privatspitäler haben bislang Investitionskosten selber getragen, im Gegensatz zu den öffentlichen Spitälern. Spitalpreise müssen daher die Investitionskosten einbeziehen. Auch sind die bisherigen Investitionen der öffentlichen Hand für die öffentlichen Spitäler angemessen zu

aktivieren; ohne einen derartigen Schritt, der im Gesetz normativ zu regeln ist, würden Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten privater Spitalleistungserbringer in grossem Masse weiterbestehen und hätten existenzgefährdende Auswirkungen für die Privatspitäler.

49 3 Le financement de la formation pré- et post graduée ne peut pas être FMH sans autre dissocié du financement hospitalier. La qualité des prestations et leurs résultats (outcome) en dépendent directement. Il y a donc lieu de trouver dans ce domaine une répartition équitable entre pouvoirs publics, cantons et Confédération et assureurs, qui se reporte directement sur les forfaits négociés, étant admis que les intéressés en formation y participent directement par leur travail à des conditions avantageu-