Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Spätestens nach 5jährigem Eintrag in der Spezialitätenliste kann das BSV
eine erste angemessene Preissenkung anordnen. Dabei fällt bei
Originalpräparaten der Innovationszuschlag weg.
Art. 37 Abs. 1 KLV ist wie folgt zu ändern:
Arzneimittel werden mindestens alle 5 Jahre nach ihrer Aufnahme in die
Spezialitätenliste durch das BAG daraufhin überprüft, ob sie die
Voraussetzungen nach den Artikeln 32-35a noch erfüllen.
52 1b Mit dem vorliegenden Vorschlag sind wir einverstanden. Pro Se-
nectute 52 1b Die Schaffung eines neuen Kapitals in der SL für wichtige Arzneimittel für SAEB
seltene Krankheiten möchten wir mit Nachdruck unterstützen. Damit wird
eine gewichtige Lücke im Netz der sozialen Sicherheit geschlossen.
52 1b Ebenfalls einverstanden ist das ffg – forum für ganzheitsmedizin einerseits ffg
mit dem vereinfachten Zulassungsverfahren für Orphan Drugs und
andererseits mit den vorgesehenen Bestimmungen für die Abgabe
preisgünstiger Medikamente. Allerdings weist es zum einen darauf hin, wie
wichtig das vereinfachte Zulassungsverfahren und die Möglichkeit zum
Gebührenerlass oder zur Gebührenermässigung auch für komplementär-
medizinische Heilmittel sind. Kleinere und mittlere Unternehmen, die sol-
che Heilmittel herstellen, können sich die aufwändigen Zulassungs-
prozeduren genauso wenig leisten wie die Hersteller von Orphan Drugs.
52 1b Die Schaffung eines neuen Kapitels in der Spezialitätenliste für wichtige GELIKO
Arzneimittel für seltene Krankheiten möchten wir mit Nachdruck
unterstützen. Damit wird eine gewichtige Lücke im Netz der sozialen
Sicherheit geschlossen.
52 4 Ohne Vorbehalt stimmen wir dem Vorschlag des Bundesrates zu, die BE GL NE
Spezialitätenliste einer regelmässigen Kontrolle zu unterziehen und diese SZ ZG bei Bedarf anzupassen. GDK 52 4 Die FDP begrüsst die Wiederaufnahme einer Regelung aus der 2. KVG- FDP
Revision, was die Erweiterung der Kriterien für die Zulassung von
Arzneimitteln zur Vergütung durch die Grundversicherung betrifft. Ziel ist
es, dass alle Arzneimittel in der Spezialitätenliste den gleichen
Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen oder diagnostischen
Wirksamkeit genügen.
52 4 II est également indispensable de préciser dans la loi qu'un médicament FRC
ne peut être admis dans la liste des spécialités que si son efficacité en ce
qui concerne les buts diagnostiques et thérapeutiques est prouvée et, que
l'office doit le rayer s'il ne remplit plus cette condition ou est dépassé par
un autre médicament plus efficace et économique.
52 4 Das Kriterium der „Wirksamkeit nach Massgabe der diagnostischen und APA
therapeutischen Zielsetzung" eines Arzneimittels sehen wir als wichtige
und notwendige Voraussetzung für die Aufnahme in die SL an. Wir
befürchten allerdings, dass diese gesetzliche Präzisierung generell zu
noch mehr klinischen Studien, Gutachten und Vorbereitungsarbeiten
seitens der Pharmaindustrie führt, welche allesamt einen negativen
Einfluss auf die Entwicklung der Medikamentenkosten haben dürften. Hier
ist im Alltag der Behörden deshalb entsprechendes Augenmass zu wah-
ren.
52 4 Im Grundsatz stimmen wir auch der Wiederaufnahme der Kriterien für die Inter-
Zulassung von Arzneimitteln zur Vergütung durch die obligatorische pharma Krankenversicherung (Ergänzung von Art. 52 KVG um einen neuen Abs.
4) zu, möchten jedoch darauf hinwiesen, dass die Voraussetzungen der
Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit bereits heute gelten.
Keinesfalls darf diese Regelung dazu führen, die teils von den
Krankenkassen postulierte Karenzfrist für neue Therapeutika und damit
eine Rationierung und Zweiklassenmedizin versteckt einzuführen. Die ge-
meinsam von BSV, seco, santesuisse, Assistenz- und Oberärzten sowie
der Industrie finanzierte Plaut-Studie hat mit aller Deutlichkeit gezeigt,
dass die Bevölkerung dem raschen Zugang zu neuen Arzneimitteln und