Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
einer obligatorischen Wirkstoffverschreibung werden aus medizinischen Gründen von der Pharmabranche abgelehnt. In der parlamentarischen Debatte über diesen Artikel wurde vom damaligen Präsidenten der ständerätlichen SGK mit Nachdruck ausgeführt, dass der Entscheid über die medizinische Äquivalenz auch weiterhin beim Arzt liegt. Mit dem Artikel wird klar die Erwartung ausgedrückt, dass der Arzt bei „gleicher Eignung“ ein preisgünstiges Arzneimittel verschreibt, was vor allem bei Neuverschreibungen Beachtung finden dürfte. Im Interesse der
Compliance vor allem älterer Patienten und damit auch des
Behandlungserfolgs muss jedoch die ärztliche Therapiefreiheit weiter gewährleistet bleiben.
52a 2, 3 Es muss in der Entscheidung des Arztes bleiben, mit welchem Medi- PULSUS kament er den Patienten behandelt. Wenn der Arzt es zulässt, dass der Apotheker ein anderes Medikament dem Patienten abgibt, so soll diese Delegation ebenfalls in der Verantwortung des Arztes sein. Abzulehnen ist aber eine Regelung, wonach das preisgünstigste Medikament
abzugeben ist. Eine solche nur am Preis orientierte
Medikamentenauswahl lässt sich medizinisch nicht vertreten und ist strikte abzulehnen. Die Verantwortung für die Therapie muss der Arzt übernehmen, darin eingeschlossen die Wahl wie auch die Dosierung des entsprechenden Medikamentes. Mit der Wirkstoffverschreibung wird diese umfassende ärztliche Verantwortung durchbrochen.
52a 2, 3 Nous approuvons la formulation proposée, étant entendu que le terme SAV « préparation adéquate » permet au pharmacien de tenir compte dans son choix conjoint avec le patient aussi de critères autres que le seul prix.
52a 2, 3 Dieser Vorschlag geht in die gewünschte Richtung. Der SBK ist der SBK Ansicht, dass bei gleicher Eignung preisgünstige Arzneimittel
abgegeben werden müssen.
52a 2, 3 SGCI Chemie Pharma Schweiz unterstützt die in den Erläuterungen SGCI bekundete klare Ablehnung der Zwangssubstitution und der
obligatorischen Wirkstoffverschreibung. Wie dort zu Recht unterstrichen wird, gefährdeten solche Zwangsmassnahmen die Arz-
neimittelsicherheit, verursachten gravierende Compliance-Probleme und vermöchten wohl kaum zur Verbesserung der Kostenlage beizutragen; viel eher ist angesichts der Sicherheits- und Compliance-Nachteile sogar das Gegenteil zu befürchten. Hinzu kommt, dass solche Eingriffe die ärztliche Therapie- und Verschreibungsfreiheit in einem Ausmass
beeinträchtigten, dem nicht im Geringsten ein vertretbarer Gegenwert gegenüber stünde. Wir opponieren indessen der Absicht nicht, die Generika-Abgabe' in der Weise zu fördern, wie es bereits bei der 2.
KVG-Revision (Art. 52a Abs . 2 und 3 KVG) vorgesehen war . Dieser Absicht steht jedenfalls so lange nichts entgegen, als damit keine Einschränkung der Freiheit des Arztes einhergeht, seinen Patienten ein zwar wirtschaftliches Arzneimittel zu verordnen, das sich allerdings auch immer am besten für sie eignen soll. Gerade bei Patienten mit einer Dauermedikation ist die Compliance, das heisst die Therapietreue ein entscheidender Faktor für den Behandlungserfolg. Um diesen nicht zu gefährden, soll sich die Bestimmung in Art. 52a Abs. 2 KVG nur auf Verschreibungen bei neuen Patienten beziehen. Die Compliance, d. h. das Vertrauen eines Patienten, der auf ein bestimmtes Arzneimittel
eingestellt und seit längerem erfolgreich damit behandelt wird, leidet erfahrungsgemäss erheblich, wenn er plötzlich auf ein anderes
Arzneimittel wechseln soll. So sehr wir für das Kostenargument, das die Substitution begründen mag, Verständnis haben, so wenig dürfte es unter dem Strich bringen, wenn ein Patient deswegen das Vertrauen verliert und die Einnahme des Ersatz-Arzneimittels verweigert. Wir erwarten, dass in dieser Hinsicht noch eine Präzisierung angebracht wird. Zumindest in der Botschaft an das Parlament sollte deutlich auf