Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/4: 00.421 Parlamentarische Initiative de Dardel; Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats · 80 Seiten
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(sog. "Timesharing") abschliessen wollen. Zum Andern ermöglicht ihnen das zusätzlich vorgesehene Widerrufsrecht, dass sie innert 14 Tagen seit Vertragsabschluss davon wieder zurücktreten können. Auf diese Weise können Personen geschützt werden, die mit zweifelhaften Geschäftsmethoden zu einem Vertragsabschluss verleitet wurden beziehungsweise sich im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung der Tragweite ihres Entschlusses nicht bewusst waren.
Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Regelungen nicht zuletzt auch im Interesse der seriösen Anbieter von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien liegen, deren Geschäftstätigkeit durch das Verhalten der "schwarzen Schafe" dieser Branche zu Unrecht in einem schiefen Licht erscheint.
BS: Die vorgeschlagenen Bestimmungen zum Schutze der Erwerber von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien erachten wir für sinnvoll und angemessen. Ebenso begrüssen wir die zur Verstärkung des Konsumentenschutzes vorgeschlagenen Abweichungen von der EU-Richtlinie.
Weiter erachten auch wir es für sinnvoll, eine Regelung zu treffen, welche unabhängig von der juristischen Natur der Teilzeitnutzungsrechte und der Qualifikation des Vertrags angewendet werden kann.
Unter dem Titel „Künftige Entwicklung“ wird im Bericht (Ziff. 1.4.1) festgestellt, dass eine von der Europäischen Union durchgeführte Evaluation zur Richtlinie 94/47/EG gezeigt hat, dass die bisher getroffenen Schutzmassnahmen ihre Ziele nur teilweise erreicht haben. Die aufgrund dieser Evaluationsergebnisse von der Europäischen Kommission verfolgten Lösungsansätze gehen nun in Richtung Rahmenrichtlinie über Lauterkeit des Handelsverkehrs, Selbstregulierung sowie einer systematischeren Kooperation mit den Anbietern von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien. Die genannten Lösungsansätze werden im Begleitbericht leider nicht näher ausgeführt. Es wird auch nicht erklärt, inwiefern diese im vorliegenden Revisionsentwurf des OR und des UWG berücksichtigt wurden, und weswegen im vorliegenden Entwurf Massnahmen vorgeschlagen werden (Ausdehnung des Geltungsbereichs, Verlängerung der Widerrufsfrist etc.), die in der EU voraussichtlich erst in zweiter Priorität beschlossen werden sollen. Wir gehen davon aus, dass die Entwicklungen in der Europäischen Union bei der Ausarbeitung des vorliegenden Entwurfs ausreichend Beachtung fanden und auch in Zukunft weiterhin verfolgt werden.
FR: L'utilisation d'immeubles en temps partagé est une pratique qui a connu un essor considérable, depuis quelques années, principalement dans le domaine de l'industrie du tourisme. Il est notoire, cependant, que des abus ont été commis, à l'étranger et dans notre pays, qui résultaient soit de pratiques commerciales très agressives, soit d'une publicité mensongère relative aux biens immobiliers concernés ou aux "avantages" annoncés.
Nous sommes, dès lors, favorables à l'adoption de dispositions légales visant à sécuriser les transactions et à organiser la protection du consommateur, dans le domaine considéré.
L'Union européenne a déjà édicté des normes, dès 1994. L'avant-projet s'inspire largement du modèle et de la systématique de la directive topique, ce qui nous paraît tout à fait approprié. C'est en effet en France et en Espagne que la formule du "time-sharing" s'est développée. Compte tenu toutefois des expériences faites et des particularités du droit suisse, l'avant-projet renonce - à juste titre, selon nous - à certaines "reprises" du droit européen.