Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/4: 00.421 Parlamentarische Initiative de Dardel; Teilnutzungsrechte an Immobilien. Konsumentenschutz; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats · 80 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
3 Zusammenstellung der Vernehmlassungen Classement des réponses à la procédure de consultation Risultati della procedura di consultazione
31 Im Allgemeinen / En général / In generale
311 Grundsätzliche Zustimmung zum Vorentwurf
Approbation de principe de l'avant-projet
Approvazione di principio dell'avamprogetto
Kantone / Cantons / Cantoni
AG: Der Kanton Aargau ist ein Kanton ohne herkömmliche Feriendestinationen,
weshalb eine Tourismusindustrie mit Ferienwohnungen im klassischen Sinne fehlt. Es bestehen im Übrigen keine Statistiken in Bezug auf Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien, etwa in Form von Miteigentum an Stockwerkeigentumseinheiten. Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien, wie sie in dieser Vorlage zur Darstellung gelangen, haben deshalb keine praktische Bedeutung im Kanton Aargau.
Die Vorlage findet jedoch trotzdem unsere Unterstützung, da damit Missstände bekämpft werden können, die immer wieder für Schlagzeilen in den Medien sorgen. Die Verpflichtung zur Abgabe von Informationen vor dem Vertragsabschluss sowie die Einräumung eines Widerrufsrechts nach Vertragsabschluss erscheinen uns als taugliche Instrumente, um das Publikum besser schützen zu können.
AR: Durch einen Vertrag über die Teilnutzung von Immobilien wird einer natürlichen
Person das Recht eingeräumt, gegen Entgelt Immobilien für bestimmte oder periodisch wiederkehrende Zeiträume zu nutzen. Diese Teilnutzung an Ferienwohnungen findet auch in der Schweiz immer mehr Verbreitung. Es ist bekannt, dass gewisse Anbieter von Immobilien-Teilnutzungsrechten nicht seriös vorgehen und die Betroffenen mit zweifelhaften Geschäftsmethoden zu einem Vertragsabschluss verleiten. Der Regierungsrat teilt darum die Ansicht, dass Bedarf nach einem verstärkten Konsumentenschutz im schweizerischen Recht besteht und begrüsst demzufolge die Vorlage, die sich an die Regelung des europäischen Gemeinschaftsrechts anlehnt.
BE: Mit dem Vorentwurf soll ein relativ weit gehender Schutz vor fragwürdigen Ge-
schäftspraktiken beim Handel mit Wohnrechten (Teilnutzung von Immobilien) gesetzlich verankert werden. Davon ausgehend, ist die vorgeschlagene gesetzliche Regelung grundsätzlich zu begrüssen.
BL: Da bekanntlich in dieser Branche nicht alle Anbieter mit der nötigen Seriosität
vorgehen, befürworten wir die vorgeschlagene Einführung einer umfassenden vorvertraglichen Informationspflicht sowie eines zweiwöchigen Widerrufsrechts seit Vertragsabschluss. Diese Massnahmen halten wir für geeignet, um Missbräuche weitgehend vermeiden zu können. Mit den entworfenen Gesetzesänderungen werden die Konsumentinnen und Konsumenten zum Einen in die Lage versetzt, in voller Kenntnis der Sach- und Rechtslage – insbesondere aller aus einem Vertragsabschluss resultierenden finanziellen Verpflichtungen – zu entscheiden, ob sie einen Vertrag über die teilzeitliche Nutzung einer Immobilie