Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/46: PARCHEM: Anhörung zu den Departementsverordnungen des EDI zum neuen Chemikalienrecht · 9 Seiten
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1 Ausgangslage
Wer berufsmässig oder gewerblich mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen umgeht, benötigt besondere Fachkenntnisse oder eine fachkundige Anleitung. Dies ist unbestritten. Schon die geltende Verordnung über
umweltgefährdende Stoffe vom 9. Juni 1986 (Stoffverordnung, StoV) verlangt für den Umgang mit bestimmten Stoffen eine Fachbewilligung. Die am 1.
August 2005 in Kraft tretende, die StoV ablösende Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen,
Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) übernimmt nun in überarbeiteter Form diese Regelung (Art. 7-12). In der Folge mussten auch die seit 1991 bzw. 1993 geltenden departementalen Verordnungen über die Fachbewilligung angepasst werden. Dabei wurde angestrebt, inhaltlich möglichst viele der in der Praxis gut eingeführten Bestimmungen zu übernehmen. Die leicht angepassten Verordnungen des UVEK wurden vom 1. Dezember 2004 bis zum 28. Februar 2005 zusammen mit drei weiteren Verordnungen des EDI über die Fachbewilligungen für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S), für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln (VFB-B) und für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB) in eine Anhörung geschickt.
2 Zum Anhörungsverfahren
Die folgenden fünf Verordnungen des UVEK wurden am 10. Dezember 2004 den Staatskanzleien der Kantone, den kantonalen Fachstellen, einzelnen Bundesstellen und zahlreichen Bildungs-, Berufs- und Beratungsinstitutionen sowie Umweltverbänden und anderen NGO (siehe Anhang 1) zur Anhörung unterbreitet:
• Verordnung des UVEK
über die Fachbewilligung für die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau (VFB–LG)
• Verordnung des UVEK
über die Fachbewilligung für die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen
(VFB-SB)
• Verordnung des UVEK
über die Fachbewilligung für die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft
(VFB-W)
• Verordnung des UVEK
über die Fachbewilligung für die Verwendung
von Holzschutzmitteln
(VFB-H)
• Verordnung des UVEK
über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln
(VFB-K)
Insgesamt wurden 72 Stellungnahmen eingereicht, nämlich:
Kantone19
Kantonale Fachstellen14
Bund, WeKo3
Verbände und Berufsorganisationen19
Bildungs- und Beratungsinstitutionen10
Umweltverbände und NGO7
Total72